# 2020 setzte der Fiskus in NRW mit 1,9 Milliarden Euro 67 Prozent mehr Erbschaftsteuer fest als im Jahr zuvor

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- Published: 2021-09-02T07:08:17+02:00
- Author: Thomas Stuppy

Statistisches Landesamt NRW, Pressemitteilung vom 02.09.2021

Die nordrhein-westfälischen Finanzämter erteilten im Jahr 2020 Erbschaftsteuerbescheide
zu 30.928 steuerrelevanten „Erwerben von Todes wegen” mit einem Vermögenswert von
insgesamt 10,1 Milliarden Euro. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen 
als Statistisches Landesamt mitteilt, verblieben nach Abzug von sachlichen und persönlichen
Steuerbefreiungen und Hinzurechnungen steuerlich relevanter Vorerwerbe insgesamt
8,9 Milliarden Euro an steuerpflichtigem Erbe; das waren 64,7 Prozent mehr als im
Jahr 2019. Auf diese Summe wurden für 30.199 Nachlassbegünstigte 1,9 Milliarden 
Euro an Erbschaftsteuer durch den Fiskus festgesetzt; das waren 67,0 Prozent mehr
als ein Jahr zuvor (2019: 1,3 Milliarden Euro).

Bei 40,5 Prozent der steuerpflichtigen Erbschaften lag der Vermögenswert im vergangenen
Jahr bei unter 50.000 Euro; hieraus resultierten 2,6 Prozent der insgesamt festgesetzten
Erbschaftsteuer. Dagegen steuerten die 0,7 Prozent der Fälle mit Erbschaften von
jeweils mehr als fünf Millionen Euro 31,0 Prozent zum gesamten Betrag der festgesetzten
Erbschaftssteuer bei.

Neben den Erbschaften gab es 11.998 steuerrelevante [Schenkungen](https://www.maier-steuerberater.de/leistungen/kernkompetenzen/erbschaft-schenkungsteuer/)(
2019: 9 708) mit einem Vermögenswert von 7,4 Milliarden Euro (+13,0 Prozent). Hiervon
wurden sachliche und persönliche Steuerbefreiungen abgezogen und steuerlich relevante
Vorerwerbe hinzugezählt. Dadurch ergab sich für die [Schenkungen](https://www.maier-steuerberater.de/leistungen/kernkompetenzen/erbschaft-schenkungsteuer/)
insgesamt ein steuerpflichtiger Erwerb von 3,1 Milliarden Euro (2019: 2,8 Milliarden
Euro). Die in 6.623 Fällen hierfür festgesetzte Schenkungsteuer summierte sich auf
einen Betrag von 532 Millionen Euro; das waren 97,4 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.

Die Statistiker weisen darauf hin, dass die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik
nur Informationen zu dem Teil der Vermögensübergänge liefert, der innerhalb des 
Berichtsjahres von der Finanzverwaltung steuerlich erfasst wurde. Die Mehrzahl der
Vermögensübertragungen liegt unterhalb der Freibetragsgrenzen und führt zu keiner
Steuerfestsetzung. Der Steuerentstehungszeitpunkt des Erbschaft- oder Schenkungsfalls
kann bereits in den Vorjahren liegen. In dem Vermögenswert sind ggf. Vorerwerbe 
aus vorangegangenen Jahren enthalten, auf die bereits eine Steuer erhoben wurde.
Dies kann dazu führen, dass die Finanzämter bei einem gestiegenen steuerpflichtigen
Erwerb weniger Steuern festsetzen als im Vorjahr bzw. sich die Steuern trotz eines
verminderten steuerpflichtigen Erwerbs erhöhen.

_Quelle: Statistisches Landesamt NRW_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/2020-setzte-der-fiskus-in-nrw-mit-19-milliarden-euro-67-prozent-mehr-erbschaftsteuer-fest-als-im-jahr-zuvor-61811)
