# 46 Prozent aller Beschäftigten bekommen Urlaubsgeld – Mit Tarifvertrag 74 Prozent

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- Veröffentlicht: 2022-06-07T09:07:26+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 03.06.2022

In Deutschland erhalten etwas weniger als die Hälfte (46 Prozent) aller Beschäftigten
in der Privatwirtschaft Urlaubsgeld. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Online-
Befragung des Internet-Portals Lohnspiegel.de, das vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen
Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird. Für die Analyse wurden die
Angaben von mehr als 66.000 Beschäftigten aus dem Zeitraum von Anfang Mai 2021 bis
Ende April 2022 ausgewertet.

„Angesichts der hohen Inflationsraten ist das Urlaubsgeld für viele Beschäftigte
in diesem Jahr ein Segen“, sagt der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Prof. Dr. Thorsten
Schulten. „Es schafft ein bisschen Luft, um die deutlich gestiegenen Energie- und
Lebensmittelpreise zu tragen, auch wenn dies womöglich auf Kosten der Urlaubskasse
gehen könnte.“ Problematisch findet Schulten allerdings, „dass immer noch mehr als
jede und jeder zweite Beschäftigte beim Urlaubsgeld leer ausgeht. Gerade im Niedriglohnsektor,
wo diese Sonderzahlung derzeit am nötigsten gebraucht würde, wird sie am seltensten
ausgezahlt.“

Ob Beschäftigte Urlaubsgeld erhalten oder nicht, hängt von mehreren Faktoren ab.
Der mit Abstand wichtigste Faktor ist die Tarifbindung. So erhalten 74 Prozent der
Beschäftigten in tarifgebundenen Unternehmen der Privatwirtschaft ein Urlaubsgeld,
gegenüber nur 36 Prozent der Beschäftigten in Unternehmen ohne Tarifvertrag.

In Ostdeutschland wird nach wie vor deutlich seltener Urlaubsgeld gezahlt als in
Westdeutschland. Während im Osten 32 Prozent der Beschäftigten ein Urlaubsgeld erhalten,
sind es im Westen 48 Prozent. Dieser Unterschied ist in erster Linie auf die deutlich
geringere Tarifbindung im Osten Deutschlands zurückzuführen. Nach den Ergebnissen
des IAB-Betriebspanels arbeiteten 2021 54 Prozent der westdeutschen und 45 Prozent
der ostdeutschen Beschäftigten in Betrieben mit Tarifvertrag.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Größe des Unternehmens, da die Wahrscheinlichkeit,
Urlaubsgeld zu erhalten mit zunehmender Beschäftigtenzahl ansteigt (Abbildung 1).
Auch hier besteht eine enge Korrelation mit der Tarifbindung, da große Unternehmen
eher einen Tarifvertrag anwenden.

Auch bei den Geschlechtern zeigen sich deutliche Unterschiede: So arbeiten Männer
mit 49 Prozent häufiger in Betrieben, die ein Urlaubsgeld zahlen, als Frauen, von
denen nur 41 Prozent eine entsprechende Sonderzahlung bekommen.

Schließlich hängt die Wahrscheinlichkeit, Urlaubsgeld zu erhalten, auch mit der 
Höhe des monatlichen Einkommens zusammen. Geringverdiener*innen mit einem Bruttomonatslohn
von unter 2.300 Euro erhalten nur zu 36 Prozent ein Urlaubsgeld. In den darüberliegenden
Entgeltgruppen sind es hingegen 48 bzw. 49 Prozent (siehe auch Abbildung 2 in der
pdf-Version). Auch in dieser Hinsicht dürfte ein enger Zusammenhang mit der Tarifbindung
bestehen, da diese im Niedriglohnsektor deutlich geringer ausfällt.

## Unterschiede in der Höhe des tarifvertraglichen Urlaubsgeldes

Die Höhe des tarifvertraglich vereinbarten Urlaubsgeldes fällt je nach Branche sehr
unterschiedlich aus: Zwischen 180 und 2.627 Euro bekommen Beschäftigte in der mittleren
Vergütungsgruppe dieses Jahr als tarifliches Urlaubsgeld (ohne Berücksichtigung 
von Zulagen/Zuschlägen, bezogen auf die Endstufe der Urlaubsdauer). Das zeigt die
aktuelle Auswertung des WSI-Tarifarchivs für 22 Tarifbranchen (siehe Abbildung 3
in der pdf-Version sowie die Tabellen 1 und 2; Stand: April 2022). Am wenigsten 
Urlaubsgeld bekommen Beschäftigte in der Landwirtschaft und im Hotel- und Gaststättengewerbe.
Die höchsten Zahlungen erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter anderem
in der Holz- und Kunststoffverarbeitung, in der Papier verarbeitenden Industrie,
in der Metallindustrie, in der Druckindustrie, im Kfz-Gewerbe, im Versicherungsgewerbe,
im Einzelhandel, im Bauhauptgewerbe und in der Chemischen Industrie.

Im Westen ist das Urlaubsgeld in vielen Branchen immer noch höher als in Ostdeutschland.
Ausnahmen bilden u. a. das Versicherungsgewerbe, die chemische Industrie und das
Gebäudereinigungshandwerk, in denen jeweils in Ost- und Westdeutschland das gleiche
Urlaubsgeld gezahlt wird. Im öffentlichen Dienst und in der Eisen- und Stahlindustrie
gibt es kein gesondertes tarifliches Urlaubsgeld. Es wird mit dem Weihnachtsgeld
zu einer einheitlichen Jahressonderzahlung zusammengefasst. Bei der Deutschen Bahn
AG wird es in das Jahrestabellenentgelt eingerechnet. Auch im Bankgewerbe und in
einigen Branchentarifverträgen der Energiewirtschaft gibt es kein tarifliches Urlaubsgeld.

Gegenüber dem Vorjahr hat sich das tarifliche Urlaubsgeld in der Hälfte der hier
untersuchten Branchen (11 von 22) erhöht. Dies gilt insbesondere für diejenigen 
Branchen, in denen das Urlaubsgeld als ein bestimmter Prozentsatz der Tarifentgelte
festgelegt wird, wie z.B. im Kfz-Gewerbe, in der Holz- und Kunststoff verarbeitenden
Industrie, im Einzelhandel oder im Bauhauptgewerbe. Die Erhöhungen des Urlaubsgeldes
folgten demnach den allgemeinen Tariferhöhungen und lagen überwiegend zwischen 1,5
und 3,0 Prozent. Den höchsten Zuwachs beim Urlaubsgeld gab es mit 5,8 Prozent im
ostdeutschen Bauhauptgewerbe und 5,2 Prozent im brandenburgischen Einzelhandel. 
In beiden Branchen konnte damit der Unterschied zum Niveau des Urlaubsgeldes in 
Westdeutschland deutlich verkleinert werden.

**Informationen zur Methode**

Die Daten des Online-Portals Lohnspiegel.de beruhen auf einer kontinuierlichen Online-
Umfrage unter Erwerbstätigen in Deutschland. Die Umfrage ist nicht repräsentativ,
erlaubt aber aufgrund der hohen Fallzahlen detaillierte Einblicke in die tatsächlich
gezahlten Vergütungen und die Häufigkeit von Sonderzahlungen. Nicht berücksichtigt
wurden Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, bei denen das Urlaubs- und Weihnachtsgeld
seit der Tarifreform des Jahres 2005 in einer einzigen Jahressonderzahlung zusammengefasst
wird. Lohnspiegel.de ist ein nicht-kommerzielles Angebot des WSI der Hans-Böckler-
Stiftung, mit dem Beschäftigte unter [https://www.lohnspiegel.de](https://www.lohnspiegel.de)
ihr eigenes Gehalt mit den üblichen Gehältern in 500 Berufen vergleichen können.

_Quelle: Hans-Böckler-Stiftung_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/wirtschaft/46-prozent-aller-beschaeftigten-bekommen-urlaubsgeld-mit-tarifvertrag-74-prozent-79482)
