# Abschlussprüfer nicht mehr Teil des Anwendungsbereichs von DORA

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- Published: 2022-11-14T14:13:23+01:00
- Author: Thomas Stuppy

DStV, Mitteilung vom 14.11.2022

Mit dem „Digital Operational Resilience Act“ (DORA) möchte die EU Finanzunternehmen
und IT-Dienstleister widerstandsfähiger gegen IT-Risiken machen. Der DStV begrüßt,
dass Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften nicht mehr unter den Anwendungsbereich
der Verordnung fallen.

Viele Branchen, darunter auch der Finanzsektor, verändern sich durch die fortschreitende
Digitalisierung rasant. Angesichts der zunehmenden Gefahr von Cyberangriffen möchte
die EU-Finanzunternehmen und IT-Anbieter besser schützen. Damit soll sichergestellt
werden, dass der europäische Finanzsektor auch im Falle einer schwerwiegenden Störung
in der Lage ist, seine Betriebsstabilität aufrechtzuerhalten.

Durch DORA werden Finanzunternehmen ab Ende 2024 dazu verpflichtet, eine eigene 
IT-Sicherheitsinfrastruktur zu entwickeln. Hiermit wird etwa die Einführung eines
Reaktions- und Wiederherstellungsplans bei Cyberangriffen verpflichtend. Zudem müssen
IT-Sicherheitssysteme regelmäßigen Belastungschecks unterzogen werden. Auch IT-Anbieter
sind von der Verordnung betroffen. In Zukunft wird die ESA (European Supervisory
Authorities) in letzter Instanz die Möglichkeit haben, Unternehmen aufzufordern,
Verträge mit IT-Dienstleistern zu kündigen, falls diese die vorgeschriebenen Mindestanforderungen
nicht erfüllen.

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt, dass Abschlussprüfer und 
Prüfungsgesellschaften nicht mehr Teil des Anwendungsbereichs der Verordnung sind.
Im Kommissionsvorschlag waren diese noch vorgesehen. Das EU-Parlament hatte sich
ursprünglich ebenfalls für eine Einbeziehung von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften
in den Verordnungstext ausgesprochen. Während der Trilogverhandlungen setzte sich
letztlich die Position des EU-Rats durch.

Allerdings haben die beiden EU-Institutionen vereinbart, dass innerhalb von drei
Jahren überprüft werden soll, ob Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften nicht
doch in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen sollen. Eine solche Entscheidung
könnte erhebliche Investitionen einzelner Prüfungsgesellschaften erfordern.

Nach einer vorläufigen Einigung im Trilog wurde DORA nun im Plenum des EU-Parlaments
angenommen. Im nächsten Schritt muss die Verordnung noch vom EU-Rat gebilligt werden.
Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt
der Europäischen Union in Kraft.

_Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – [www.dstv.de](http://www.dstv.de)_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/abschlusspruefer-nicht-mehr-teil-des-anwendungsbereichs-von-dora-89224)
