# Absetzbarkeit von Mitgliedsbeiträgen soll begrenzt bleiben

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/absetzbarkeit-von-mitgliedsbeitraegen-soll-begrenzt-bleiben/
- Veröffentlicht: 2021-10-06T09:09:35+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 06.10.2021

Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, etwas an den Regelungen zur steuerlichen
Abzugsfähigkeit von Vereinsbeiträgen zu ändern. Mitgliedsbeiträge zu Vereinen könnten
nach geltendem Recht nicht abgesetzt werden, wenn diese „in erster Linie der Freizeitgestaltung
der Mitglieder förderlich sind“, wie die Regierung in der Antwort ([19/32370](https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/323/1932370.pdf))
auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ([19/32107](https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/321/1932107.pdf))
ausführt. Die Abgeordneten hatten auf ein Urteil des Finanzgerichts Köln vom 25.
Februar 2021 verwiesen, nach dem ein steuerlicher Abzug möglich sein müsse, wenn
die tatsächliche Vereinstätigkeit über die Freizeitgestaltung hinausgeht. Dazu erklärt
die Regierung, dass es sich um die Entscheidung in einem Einzelfall handele. Aus„
Einzelfallentscheidungen einzelner Finanzgerichte eines Landes“ ziehe das Bundesfinanzministerium„
keine Schlussfolgerungen“.

_Deutscher Bundestag, hib-Nr. 1049/2021_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/absetzbarkeit-von-mitgliedsbeitraegen-soll-begrenzt-bleiben-64263)
