# Änderung der Differenzbetragsanpassungsverordnung

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- Veröffentlicht: 2023-07-04T07:57:05+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 05.07.2023

Das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG)
sind am 21. Dezember 2022 in Kraft getreten. Jetzt hat das Bundesministerium für
Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der 
Finanzen und mit Zustimmung des Bundestages eine Rechtsverordnung ([20/7538](https://dserver.bundestag.de/btd/20/075/2007538.pdf))
zur Anpassung des Differenzbetrags vorgelegt. Darin heißt es, aufgrund der aktuellen
Marktlage, die maßgeblich durch sinkende Großhandelspreise geprägt sei, dürfte die
Differenzbetragsanpassungsverordnung in ihrer derzeitigen Ausgestaltung dem Ziel,
Anreize zum Anbieterwechsel bei nicht marktüblichen Preisen zu setzen, nicht gerecht
werden. Deswegen solle der Differenzbetrag für ausgewählte Verbrauchsgruppen angepasst
werden, um Letztverbraucher oder Kunden weiterhin vor einer finanziellen Überlastung
durch zu hohe Energiepreise zu schützen. Als maximale Höhen des Differenzbetrags
sollen abweichend zu den bisherigen Regelungen ab 1. Oktober 2023 bei Letztverbrauchern
von leitungsgebundenem Erdgas 6 Cent pro Kilowattstunde gelten und bei Letztverbrauchern
von Strom 18 Cent pro Kilowattstunde.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 516/2023_
