# Änderung der Körperschaftsteuer – Gesetzentwurf

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- Published: 2021-04-21T04:50:34+02:00
- Author: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 20.04.2021

Die Bundesregierung will die Körperschaftsteuer ändern. Personengesellschaften sollen
künftig ein Wahlrecht haben, sich der Körperschaftsteuer anstelle der Einkommensteuer
zu unterwerfen. Die Bundesregierung hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung
des Körperschaftsteuerrechts ([19/28656](https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/286/1928656.pdf))
vorgelegt. Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften können
sich damit wie eine Kapitalgesellschaft besteuern lassen.

Auch das Umwandlungsrecht soll modernisiert werden. Dieses ermöglicht es nationalen
und multinationalen Unternehmen, ihre Struktur steuerneutral an veränderte Rahmenbedingungen
anzupassen. Der Anwendungsbereich sei jedoch bislang auf den Europäischen Wirtschaftsraum
begrenzt. Dies sei angesichts fortschreitender Globalisierung nicht mehr zeitgemäß,
begründet die Bundesregierung die Änderung.

Weiteres Ziel des Gesetzes ist, den Bürokratieaufwand bei der steuerbilanziellen
Behandlung von organschaftlichen Mehr- und Minderabführungen zu verringern. Auch
Unwuchten bei der steuerlichen Behandlung von Währungskursgewinnen und -verlusten
bei Gesellschafterdarlehen sollen beseitigt werden. Die Bundesregierung geht von
Steuermindereinnahmen in Höhe von jährlich 470 Millionen Euro aus.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 520/2021_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/aenderung-der-koerperschaftsteuer-gesetzentwurf-50496)
