# Änderung der Rentenbesteuerung noch in diesem Jahr

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/aenderung-der-rentenbesteuerung-noch-in-diesem-jahr/
- Veröffentlicht: 2022-06-21T04:01:00+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Meldung vom 20.06.2022

Die Bundesregierung will noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem
die gesetzlichen Regelungen zur Besteuerung von Alterseinkünften aus der Basisversorgung
geändert werden sollen. Damit wolle man sicherstellen, dass die vom Bundesfinanzhof
kritisierte doppelte Besteuerung von Renteneinkünften und Altersvorsorgeaufwendungen
nicht eintreten werde, heißt es in der Antwort der Regierung ([20/2221](https://dserver.bundestag.de/btd/20/022/2002221.pdf))
auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ([20/1964](https://dserver.bundestag.de/btd/20/019/2001964.pdf)).

Weiter heißt es in der Antwort, dass es für die im Koalitionsvertrag vereinbarte
Entfristung der Hinzuverdienstregelungen bei vorzeitigem Altersrentenbezug noch 
keine Festlegungen gebe. Die aufgrund der Corona-Pandemie eingeführte höhere Hinzuverdienstgrenze
von 46.060 Euro läuft eigentlich Ende des Jahres 2022 aus. Erst über diese Grenze
hinausgehende Verdienste werden zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Auf die Frage nach einer Quellenbesteuerung von Renten erklärt die Bundesregierung,
derzeit gebe es dafür keine konkreten Pläne. Es sei fraglich, ob die Einführung 
eines sogenannten Steuerabzugs von der Quelle tatsächlich einen signifikanten Vereinfachungs-
und Entlastungseffekt mit sich bringen würde.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 306/2022_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/aenderung-der-rentenbesteuerung-noch-in-diesem-jahr-80023)
