# Änderung des Steuerabkommens mit Bulgarien

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/aenderung-des-steuerabkommens-mit-bulgarien/
- Veröffentlicht: 2023-05-16T11:09:33+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 17.05.2023

Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Bulgarien wollen Doppelbesteuerungen
als auch Nichtbesteuerungen oder reduzierte Besteuerungen vermeiden. Diesem Ziel
dient der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll
vom 21. Juli 2022 zur Änderung des Abkommens vom 25. Januar 2010 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Republik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und 
der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (
[20/6818](https://dserver.bundestag.de/btd/20/068/2006818.pdf)). Ziel sei es, das
gemeinsame Projekt der OECD und der G20 zur Gewinnverkürzung und der Gewinnverlagerung(
Base Erosion and Profit Shifting – BEPS) in die zwischen den beigetretenen Staaten
bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zu implementieren. Die Umsetzung der BEPS-
Empfehlungen sei ein wesentlicher Baustein zur Schließung von Steuerschlupflöchern
und für eine faire globale Besteuerung.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 367/2023_
