# Änderungen im Baugesetzbuch erhöhen Flexibilität und ermöglichen weiteren Ausbau erneuerbarer Energien

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- Veröffentlicht: 2022-10-13T04:32:27+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

BMWK, Pressemitteilung vom 12.10.2022

Das Bundeskabinett hat am 12.10.2022 – eingebracht durch das Bundesbauministerium–
Vorschläge für Änderungen im Baugesetzbuch verabschiedet. Der „Entwurf eines Gesetzes
zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien 
im Städtebaurecht“ erleichtert den Ausbau erneuerbarer Energien auf Tagebauflächen
und die Installation von Wasserstoffanlagen. Die Regelungen sollen den Ausbau erneuerbarer
Energien weiter beschleunigen und damit zur Energiesicherheit beitragen.

Bundesminister Robert Habeck: „Wir wollen unabhängiger werden von fossilen Brennstoffen
und so schnell wie möglich auf erneuerbare Energien umsteigen. Die heute beschlossenen
Änderungen im Baugesetzbuch sind wichtige Bausteine, um den Ausbau der erneuerbaren
Energien zu beschleunigen und den erzeugten Strom wirtschaftlich zu nutzen. Sie 
zeigen, dass wir nicht lockerlassen und Hemmnisse Stück für Stück abbauen.“

Der Gesetzentwurf privilegiert ausdrücklich Anlagen zur Herstellung oder Speicherung
von Wasserstoff, die in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit Windenergieanlagen
stehen. Diese Wasserstoff-Anlagen sollen dafür sorgen, dass Windenergieanlagen bei
Netzengpässen nicht abgeschaltet werden müssen, sondern der überschüssige Strom 
am Ort der Windenergieanlage zur Produktion von grünem Wasserstoff genutzt werden
kann. Auch bei einem Überangebot von Strom am Markt kann der erzeugte Strom wirtschaftlich
genutzt und gespeichert werden.

Daneben schafft der Gesetzentwurf eine Verordnungsermächtigung für die Bundesländer.
Endet die Braunkohleförderung an einem Ort, können Bundesländer damit die Flächen,
sogenannte Tagebaufolgeflächen, grundsätzlich für die Belegung mit Windenergie- 
oder Solaranlagen öffnen. Tagebaufolgeflächen haben durch ihre Vorbelastung an vielen
Stellen weniger Konflikte mit Umweltschutz oder betroffenen Nachbarschaften. Außerdem
sind die Standorte gut an die Energienetze angeschlossen. Die Verordnung der Länder
ersetzt langwierige und schwierige Änderungen der bestehenden Planungsgrundlagen
und kann damit für eine deutlich schnellere Nutzung der Flächen sorgen. Durch eine
Anrechnungsregelung können die Länder die Flächen nutzen, um ihre Flächenziele aus
dem Wind-an-Land-Gesetz zu erfüllen.

_Quelle: BMWK_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/aenderungen-im-baugesetzbuch-erhoehen-flexibilitaet-und-ermoeglichen-weiteren-ausbau-erneuerbarer-energien-86833)
