# Änderungsgesetz zur Europäischen Bürgerinitiative vorgelegt

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- Veröffentlicht: 2022-06-22T05:07:50+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 21.06.2022

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Gesetzes zur Europäischen
Bürgerinitiative“ ([20/2241](https://dserver.bundestag.de/btd/20/022/2002241.pdf))
vorgelegt, der am 23.06.2022 erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums
steht. Damit sollen die nach der neuen EU-Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative
erforderlichen Änderungen im nationalen Recht vorgenommen werden.

Wie die Bundesregierung in der Begründung weiter ausführt, macht der Gesetzesentwurf
von der Möglichkeit Gebrauch, das Mindestalter für die Unterstützung einer Europäischen
Bürgerinitiative (EBI) vom Mindestalter für das aktive Wahlrecht bei Wahlen zum 
Europäischen Parlament abzukoppeln und auf 16 Jahre herabzusenken. Umgesetzt wird
auch die in der Verordnung vorgesehene Verpflichtung der Mitgliedstaaten, eine Kontaktstelle
einzurichten, die die Organisatorengruppen bei der Einleitung einer EBI durch Informationen
und sonstige Hilfestellung kostenlos unterstützen. Diese Aufgabe soll dem Bundesverwaltungsamt
zugewiesen werden. Daneben wird das Gesetz zur Europäischen Bürgerinitiative den
Angaben zufolge um einen Bußgeldtatbestand erweitert, „da die bisherige Praxis gezeigt
hat, dass es hierfür aufgrund der wachsenden Online-Beteiligungen und der damit 
verbundenen erhöhten Missbrauchsgefahr einen Bedarf gibt“.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 311/2022_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/aenderungsgesetz-zur-europaeischen-buergerinitiative-vorgelegt-80090)
