# Änderungswünsche der Länder zum Jahressteuergesetz

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/aenderungswuensche-der-laender-zum-jahressteuergesetz/
- Veröffentlicht: 2022-11-04T08:30:39+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 04.11.2022

Der Bundesrat hat in einer von der Bundesregierung vorgelegten Unterrichtung ([20/4229](https://dserver.bundestag.de/btd/20/042/2004229.pdf))
eine Reihe von Änderungen und Ergänzungen zu dem von der Regierung eingebrachten
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 ([20/3879](https://dserver.bundestag.de/btd/20/038/2003879.pdf))
vorgeschlagen. Dazu gehört beispielsweise, dass die Aufwendungen für ein häusliches
Arbeitszimmer nicht mehr pauschal pro Jahr mit einem Betrag von 1.248 Euro angesetzt
werden können, sondern der Betrag soll für jeden vollen Kalendermonat, in dem die
Voraussetzungen für die Arbeitszimmerpauschale nicht vorliegen, um ein Zwölftel 
reduziert werden.

Weitere Änderungswünsche betreffen unter anderem die Einkommensteuerbefreiung von
Einnahmen aus dem Betrieb von kleinen Photovoltaikanlagen. Dieses Vorhaben wird 
von den Ländern begrüßt, allerdings soll die Steuerbefreiung auch für Photovoltaik-
Anlagen gelten, die an bestimmten Mischgebäuden angebracht sind. Dabei handelt es
sich um Gebäude, die nicht überwiegend Wohnzwecken dienen. Sachliche Gründe für 
diese Ungleichbehandlungen seien nicht zu erkennen, argumentieren die Länder. Die
Bundesregierung stimmt einen Teil der Vorschläge des Bundesrates in ihrer Gegenäußerung
zu, andere werden hingegen abgelehnt.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 618/2022_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/aenderungswuensche-der-laender-zum-jahressteuergesetz-88398)
