# Allgemeine Ausrichtung zur Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR)

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/allgemeine-ausrichtung-zur-verordnung-ueber-maerkte-fuer-kryptowerte-micar/
- Veröffentlicht: 2021-12-02T08:54:49+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 02.12.2021

Der Rat der EU hat am 24.11.2021 eine [allgemeine Ausrichtung](https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2021/11/24/digital-finance-package-council-reaches-agreement-on-mica-and-dora/?utm_source=dsms-auto&utm_medium=email&utm_campaign=Digital+finance+package:+Council+reaches+agreement+on+MiCA+and+DORA)
zur Markets in Crypto Assets Regulation (MiCAR) erzielt. Diese Einigung bildet das
Verhandlungsmandat des Rates für die Trilogverhandlungen mit dem EU-Parlament. Nun
muss noch eine Einigung des EU-Parlaments abgewartet werden.

Die EU-Kommission stellte 2020 das Paket zur Digitalisierung des Finanzsektors (
[Digital Finance Package](https://ec.europa.eu/info/publications/200924-digital-finance-proposals_en))
vor, in dem die MiCAR enthalten war. Die MiCAR soll die Ausgabe von Kryptowerten,
sowie die Zulassung von Anbietern von Kryptowerten regulieren und somit mehr Rechtssicherheit
im Bereich der Kryptowerte schaffen. Die Regelung betrifft insbesondere Provider,
Issuer und Handelsplattformen von Kryptowerten, aber auch Kryptowert-Dienstleister.

Die vorliegende [allgemeine Ausrichtung des Rates](https://www.consilium.europa.eu/media/53105/st14067-en21.pdf)
weicht nicht sehr stark von dem EU-Kommissionsvorschlag im vergangenen Jahr ab. 
Die vorgeschlagenen Pflichten für die Ausgabe von Kryptowerten bleiben annähernd
identisch.

Folgende relevante Änderungen sieht die Ratsposition im Vergleich zum EU-Kommissionsentwurf
dennoch vor:

 * Das Portfolio [Management](https://www.maier-steuerberater.de/leistungen/kernkompetenzen/management-beratung/)
   der Kryptowerte soll ebenfalls in der MiCAR reguliert werden.
 * Die Marketing Kommunikation soll zusammen mit dem Whitepaper veröffentlicht werden.
 * Ein neuer Artikel 19b sieht vor, dass anlagenbezogene (asset-referenced) Token
   nicht als Tauschmittel verwendet werden sollen. Daher dürfen die Transaktionen
   anlagenbezogener Token eine Anzahl von 1 Mio. Transaktionen im Wert von 200 Mio.
   Euro nicht übersteigen.
 * Die Schwellenwerte für signifikante Token wurden erhöht: Der Rat schlägt Schwellenwerte
   von 10 Mio. statt 2 Mio. Kunden, eine Marktkapitalisierung von 5 statt 1 Mrd.
   Euro, sowie mindestens 1,5 Mio. tägliche Geschäfte im Wert von 500 Mio. Euro 
   vor.

## Weiterer Verlauf

Perspektivisch sollen die Trilogverhandlungen mit dem EU-Parlament im Beisein der
EU-Kommission zur MiCAR noch im ersten Quartal 2022 beginnen. Es ist davon auszugehen,
dass bis zum Sommer eine Einigung erzielt wird. Nach der Verabschiedung ist allerdings
mit einer längeren Umsetzungsfrist zu rechnen. Die EU-Kommission hat sich für eine
18-monatige und der Rat für eine 24-monatige Frist ausgesprochen, weshalb die MiCAR
voraussichtlich erst ab 2024 gelten wird.

_Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/allgemeine-ausrichtung-zur-verordnung-ueber-maerkte-fuer-kryptowerte-micar-69251)
