# Allgemeine Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastung

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- Veröffentlicht: 2022-04-07T09:10:44+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 8 &#8211; S-2285 / 19 / 10003 :001 vom 06.04.2022 Das BMF hat sein Schreiben vom 07.06.2010 (BStBl I S. 582) „Allgemeine Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastung“ überarbeitet. Die Grundsätze sind ab sofort auf alle offenen Fälle anzuwenden und ersetzen das BMF-Schreiben vom 07.06.2010 (BStBl I S. 582). Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Das vollständige Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF. Quelle: BMF Quelle
