# Anhebung der pauschalen Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021

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- Published: 2021-08-23T14:32:07+02:00
- Author: Thomas Stuppy

FinMin Niedersachsen, Pressemitteilung vom 23.08.2021

Nach der Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale durch das Jahressteuergesetz
2020 ergeben sich nun auch für kommunale Mandatsträger weitere steuerliche Erleichterungen.
Durch die Anhebung der Steuerfreibeträge wird der ehrenamtliche Einsatz im kommunalen
Bereich anerkannt und wertgeschätzt.

Für ihre Arbeit im kommunalpolitischen Bereich bspw. im Gemeinde- oder Stadtrat 
erhalten die ehrenamtlichen Mitglieder eine Aufwandsentschädigung. Der steuerlich
abzugsfähige Aufwand wird dabei durch pauschale Beträge steuerfrei gestellt. Hierbei
gilt der sog. Ratsherrenerlass, der die Freibeträge anhand der Einwohnerzahl der
Gemeinde oder Stadt und des Landkreises staffelt. Die Freibeträge des sog. Ratsherrenerlasses
wurden mit Unterstützung von Niedersachsen ab 2021 um 20 Prozent angehoben, nachdem
sie seit 12 Jahren nicht mehr angepasst worden sind. Hiernach ergeben sich folgende
Beträge:

  |  **in einer Gemeinde oder Stadt mit** |  **monatlich** |  **jährlich** |  
 |  höchstens 20.000 Einwohnern |  125,00 Euro |  1.500,00 Euro |  
 |  20.001 bis 50.000 Einwohnern |  199,00 Euro  |  2.388,00 Euro |  
 |  50.001 bis 150.000 Einwohnern  |  245,00 Euro  |  2.940,00 Euro |  
 |  150.001 bis 450.000 Einwohnern |  307,00 Euro  |  3.684,00 Euro |  
 |  mehr als 450.000 Einwohnern  |  367,00 Euro  |  4.404,00 Euro |  
 |  **in einem Landkreis mit** |  **monatlich** |  **jährlich** |  
 |  höchstens 250.000 Einwohnern  |  245,00 Euro  |  2.940,00 Euro |  
 |  mehr als 250.000 Einwohnern  |  307,00 Euro  |  3.684,00 Euro |

Die Aufwandsentschädigungen bleiben jedoch mindestens in Höhe des in der Lohnsteuer-
Richtlinie genannten Betrags von 250 Euro monatlich steuerfrei. Bei einer Einwohnerzahl
bis zu 150.000 in einer Gemeinde oder Stadt sowie bei höchstens 250.000 Einwohnern
in einem Landkreis gilt daher grundsätzlich der Betrag von 250 Euro.

_Quelle: Niedersächsisches Finanzministerium_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/anhebung-der-pauschalen-steuerfreibetraege-fuer-kommunale-mandatstraeger-ab-2021-61126)
