# Anhörung zu Digitalplattformen und Steuern beschlossen

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- Veröffentlicht: 2022-09-29T05:43:53+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 28.09.2022

Der Finanzausschuss im Bundestag hat am 28.09.2022 die Durchführung einer öffentlichen
Anhörung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung 
der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich
der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts ([20/3436](https://dserver.bundestag.de/btd/20/034/2003436.pdf))
beschlossen. Die Anhörung soll am 12.10.2022 stattfinden. Mit dem Gesetzentwurf 
sollen Betreiber digitaler Plattformen verpflichtet werden, den Finanzbehörden Informationen
über Einkünfte von Anbietern auf diesen Plattformen zu melden. Um auch ausländische
Anbieter zu erfassen, soll es einen automatischen Austausch von Informationen zwischen
den Mitgliedsländern der Europäischen Union geben. Zu den bekanntesten Beispielen
zählen laut Entwurf Portale, die die Kurzzeitvermietung privaten Wohnraums ermöglichten,
der Fahrdienstvermittlung dienten oder zum Verkauf von Waren genutzt würden. Es 
bestehe Grund zu der Annahme, dass die erzielten Einkünfte vielfach gegenüber den
Finanzbehörden gar nicht oder nur unvollständig erklärt würden.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib 493/2022_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/anhoerung-zu-digitalplattformen-und-steuern-beschlossen-85944)
