# Anhörung zur Biersteuer und zum ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie beschlossen

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- Veröffentlicht: 2022-06-23T07:41:44+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 22.06.2022

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 22.06.2022 die Durchführung einer öffentlichen
Anhörung zu verschiedenen Aspekten der Besteuerung von Bier und zu Steuern in der
Gastronomie beschlossen. Die Anhörung wird am Montag, dem 4. Juli 2022, stattfinden.
Grundlage der Anhörung sind der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines
Achten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen ([20/](https://dserver.bundestag.de/btd/20/022/2002247.pdf)
[2247](https://dserver.bundestag.de/btd/20/022/2002247.pdf)), mit dem u. a. Bierwürze
von der Biersteuer befreit werden soll.

Außerdem geht es um einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion ([20/1727](https://dserver.bundestag.de/btd/20/017/2001727.pdf)),
die verlangt, den seit dem 1. Juli 2020 auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen
mit Ausnahme der Abgabe von Getränken noch bis zum Ende des Jahres 2022 geltenden
ermäßigten Mehrwertsteuersatz in Höhe von sieben Prozent unbefristet weiterzuführen.
Darüber hinaus fordert die CDU/CSU-Fraktion die Fortführung der reduzierten Biersteuer
für kleine und mittlere Brauereien. Diese Steuersenkung sei bis Ende 2022 befristet
und müsse ebenfalls unbefristet weitergeführt werden.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 316/2022_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/anhoerung-zur-biersteuer-und-zum-ermaessigten-steuersatz-in-der-gastronomie-beschlossen-80301)
