# Anordnung zur grundstücksfernen Aufstellung von Mülltonnen ist rechtmäßig

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- Published: 2022-12-13T11:35:40+01:00
- Author: Thomas Stuppy

VG Gießen, Pressemitteilung vom 12.12.2022 zum Urteil 6 L 2331/22.GI u. a. vom 12.12.2022

Ohne Erfolg geblieben sind die gerichtlichen Anträge von Anwohnern der Straße „Hundspfädchen“
in Wetzlar, die sich gegen Anordnungen der Stadtreinigung Wetzlar zum Aufstellen
von Mülltonnen richteten. Die Anwohner wollten erreichen, dass sie wie bislang ihre
Mülltonnen zur Entleerung und ihren Sperrmüll zur Abholung unmittelbar vor ihrem
Grundstück an der Straße aufstellen können.

Den Anwohnern war von der Stadtreinigung Wetzlar aufgegeben worden, die bisher vor
ihren Grundstücken zur Entleerung aufgestellten Müllgefäße sowie Sperrmüll ab dem
14.11.2022 in einem, je nach Grundstück, zwischen 60 m und 150 m entfernten Wirtschaftsweg
zur Abholung bereitzustellen.

Zur Begründung dieser Verpflichtung machte die Stadtreinigung geltend, das bislang
eingesetzte Abfuhrfahrzeug sei zwar bereits ein Kleinfahrzeug, könne aber aufgrund
der Kurve in der Straße „Hundspfädchen“ dennoch nicht einen ausreichenden Sicherheitsabstand
wahren. Bei einer Leerung der Mülltonnen am Grundstück bestehe deshalb eine gesteigerte
Gefahr für das Personal der Stadtreinigung wie auch für sonstige Personen, die die
Straße als Verkehrsweg benutzten.

Nach der einschlägigen Satzung der Stadt Wetzlar müssen, wenn Straßen von den Abfuhrfahrzeugen
nicht befahren werden können, die Mülltonnen an der nächstgelegenen Straße abgestellt
werden. Unter Bezugnahme auf diese Rechtsvorschrift hat das Verwaltungsgericht die
von der Stadtreinigung getroffenen Anordnungen für rechtmäßig erachtet. Nach Maßgabe
von Unfallverhütungs- und straßenrechtlichen Vorschriften sei ein Befahren des „
Hundspfädchens“ durch Abfuhrfahrzeuge nicht möglich. Wegen einer fehlenden Wendemöglichkeit
könne das Müllfahrzeug dort nur rückwärtsfahren, wobei dann der einzuhaltende Sicherheitsabstand
von mindestens 0,5 m zu allen Objekten.

_Quelle: Verwaltungsgericht Gießen_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/anordnung-zur-grundstuecksfernen-aufstellung-von-muelltonnen-ist-rechtmaessig-91620)
