# Anpassung der Haftungsvorschriften an das digitale Zeitalter

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- Veröffentlicht: 2022-10-06T04:31:56+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 05.10.2022

Am 28.09.2022 hat die EU-Kommission zwei Vorschläge zur Anpassung der Haftungsvorschriften
an das digitale Zeitalter präsentiert, zum einen die Novellierung der Produkthaftungsrichtlinie(
Richtlinie 85/374 EWG / PLD) und zum anderen eine Richtlinie über Haftung in Bezug
auf Künstliche Intelligenz.

## Produkthaftungsrichtlinie

Die Novellierung der Produkthaftungsrichtlinie legt gemeinsame Regeln für die Haftung
von Herstellern für Schäden fest, die natürlichen Personen durch fehlerhafte Produkte
entstehen. Die neue Produkthaftungsrichtlinie wurde im Anwendungsbereich deutlich
erweitert und umfasst nun auch Software als Produkt, mit der Ausnahme von Open Source
Software. Darüber hinaus können Verbraucher nun zusätzlich zu den bereits bestehenden
Schadensersatzansprüchen bei Tod, Körperverletzung oder Sachbeschädigung auch Schadensersatz
für den Verlust oder die Beschädigung von Daten verlangen. Der Vorschlag befasst
sich jedoch nicht mit anderen Arten von Schäden, wie z. B. dem Schutz der Privatsphäre
oder Diskriminierung. Schließlich wird die Beweislast in komplexen Fällen stärker
zwischen Geschädigten und Herstellern geteilt. Es gibt jedoch keine Umkehr der Beweislast,
da dies die Hersteller deutlich höheren Haftungsrisiken aussetzen würde und Innovationen
behindern könnte. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, dass die Mitgliedstaaten
die Richtlinie innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten umsetzen.

## KI-Haftungsrichtlinie

Die Richtlinie legt einheitliche Anforderungen für bestimmte Aspekte der außervertraglichen
zivilrechtlichen Haftung für Schäden fest, die durch den Einsatz von KI-Systemen
verursacht werden. Der Vorschlag sieht eine Erleichterung der Beweislast durch Offenlegung
und Kausalitätsvermutung vor. Die Mitgliedstaaten sollen die Richtlinie innerhalb
von 24 Monaten nach Inkrafttreten umsetzen.

Kausalitätsvermutung: Das Verschulden des Beklagten muss vom Kläger nach den geltenden
unionsrechtlichen oder nationalen Vorschriften nachgewiesen werden. Ein solches 
Verschulden kann z. B. bei der Nichteinhaltung einer Sorgfaltspflicht nach dem AI
Act festgestellt werden. Es kann auch vom Gericht vermutet werden, wenn eine gerichtliche
Anordnung zur Offenlegung oder Sicherung von Beweisen nicht befolgt wurde.

Zugang zu einschlägigen Beweismitteln: Opfer können bei Gericht beantragen, die 
Offenlegung von Informationen über Hochrisiko-KI-Systeme anzuordnen. Ausgenommen
sind sensibler Informationen wie Geschäftsgeheimnisse.

## Nächste Schritte

Der Gesetzgebungsprozess befindet sich bei beiden Richtlinien noch ganz am Anfang.
Nun müssen die beiden Mitgesetzgeber, das EU-Parlament und der Rat der EU, jeweils
zu einer Position kommen, bevor sie in den sogenannten Trilogverhandlungen einen
finalen Kompromiss erarbeiten. Dieser Prozess dauert im Durchschnitt 19 Monate. 
Mit Änderungen am Kommissionsentwurf ist im Laufe des Prozesses zu rechnen.

_Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/anpassung-der-haftungsvorschriften-an-das-digitale-zeitalter-86315)
