# Anpassung der Sanierungsmaßnahmen-Förderung

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/anpassung-der-sanierungsmassnahmen-foerderung/
- Veröffentlicht: 2022-10-07T05:10:56+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 06.10.2022

Mit der zweiten Verordnung zur Änderung der energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung
will die Bundesregierung ([20/3816](https://dserver.bundestag.de/btd/20/038/2003816.pdf))
Änderungen bei der direkten Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an die steuerliche
Förderung anpassen. Unter anderem wird die steuerliche Förderung von gasbetriebenen
Wärmepumpen, Gas-Brennwerttechnik und Gas-Hybridheizungen gestrichen. Zudem werden
die Anforderungen an Gebäude und Wärmenetze an die entsprechenden Förderbedingungen
der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude angepasst. Damit werde
der angestrebte technische Gleichlauf der direkten und der steuerlichen Förderung
und damit die Kohärenz der Bemühungen der Bundesregierung um Energieeinsparungen
im Gebäudebereich wiederhergestellt, heißt es in der Begründung der Verordnung.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 520/2022_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/anpassung-der-sanierungsmassnahmen-foerderung-86429)
