# Anrechnung von Provisionen auf das auszuzahlende Mutterschaftsgeld während eines Beschäftigungsverbots

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- Veröffentlicht: 2023-07-02T10:33:04+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

LAG Niedersachsen, Pressemitteilung vom 03.07.2023 zum Urteil 1 Sa 702/22 vom 20.02.2023

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat die erstinstanzliche klagabweisende Entscheidung
des Arbeitsgerichts Hildesheim vom 24.08.2022 zum Aktenzeichen 2 Ca 27/22 durch 
Urteil 1 Sa 702/22 vom 20.02.2023 bestätigt und die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.

Die Klägerin war als Vertriebsmitarbeiterin der Beklagten beschäftigt und erzielte
neben fixen Bezügen variable Vergütungsbestandteile. Die Parteien stritten über 
die Frage, ob die von der Klägerin erworbenen Provisionsbeträge auf das während 
einem angeordneten Beschäftigungsverbot von der Arbeitgeberin ausgezahlte Mutterschaftsgeld
anzurechnen waren.

In seinen Entscheidungsgründen führte das Landesarbeitsgericht u.a. aus, dass Provisionen,
die erst während eines ärztlichen Beschäftigungsverbots nach § 16 MuSchG i. d. F.
vom 23.05.2017 fällig werden, nur dann und nur in dem Umfang zur Auszahlung kommen,
wie sie den nach § 18 Satz 2 MuSchG errechneten Mutterschutzlohn übersteigen.

Die zugelassene Revision ist nicht eingelegt worden.

_Quelle: Landesarbeitsgericht Niedersachsen_
