# Anspruch auf Ausstellung eines unbefristeten Schwerbehindertenausweises?

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/anspruch-auf-ausstellung-eines-unbefristeten-schwerbehindertenausweises/
- Veröffentlicht: 2021-11-25T08:50:12+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

LSG Thüringen, Pressemitteilung vom 25.11.2021 zum Urteil L 5 SB 1259/19 vom 14.10.2021

Ein behördlich anerkannter schwerbehinderter Mensch hat keinen Anspruch auf Ausstellung
eines unbefristeten (statt wie im Regelfall: befristeten) Schwerbehindertenausweises,
auch wenn eine Änderung in seinem Gesundheitszustand nicht zu erwarten ist. Das 
hat das Thüringer Landessozialgericht in einem Berufungsverfahren entschieden.

Der Kläger, bei dem die Behörde mit Bescheid einen Grad der Behinderung von 100 
festgestellt hatte, wandte sich dagegen, dass ihm nur ein auf fünf Jahre befristeter
Schwerbehindertenausweis ausgestellt worden war. Er berief sich darauf, dass seine
Gehörlosigkeit unumkehrbar sei. Die Behörde lehnte es unter Hinweis auf das Neunte
Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) ab, ihm einen unbefristeten Ausweis auszustellen.
Dagegen zog der Kläger vor Gericht.

Vor dem Thüringer Landessozialgericht blieb er ohne Erfolg. Das Gericht hat sich
durch das Gesetz an einer anderen Entscheidung gehindert gesehen. Zwar besteht nach§
152 Absatz 5 SGB IX ein Anspruch des schwerbehinderten Menschen auf Ausstellung 
eines Schwerbehindertenausweises. Anders verhält es sich hingegen bei der Frage,
ob der Ausweis unbefristet erteilt wird. Nach ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung„
soll“ die Gültigkeitsdauer des Ausweises befristet werden (§ 152 Absatz 5 Satz 3
SGB IX). Im Regelfall soll also ein befristeter Ausweis erteilt werden, ein unbefristeter
Ausweis soll nach dem Willen des Gesetzgebers die Ausnahme bleiben. Ein solcher 
Fall liegt nicht schon dann vor, wenn eine Änderung im Gesundheitszustand des schwerbehinderten
Menschen nicht zu erwarten ist. Auch beim Kläger lag im Hinblick auf seine Gehörlosigkeit
kein Ausnahmefall vor, der es rechtfertigte, ihn gegenüber anderen schwerbehinderten
Menschen zu privilegieren. Der Aufwand für die Beantragung eines neuen Ausweises
ist in der Regel gering.

Wie der Senatsvorsitzende, Vizepräsident Dr. Böck, bei der Urteilsverkündung betonte,
hält es der Senat allerdings für unbedingt wünschenswert, dass eine einheitliche
Verwaltungspraxis geübt wird. Der Kläger hatte vorgetragen, dass in vergleichbaren
Fällen in anderen Landkreisen unbefristete Ausweise ausgestellt würden. Eine rechtlich
einklagbare Verpflichtung folgte daraus jedoch nicht.

_Quelle: LSG Thüringen_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/anspruch-auf-ausstellung-eines-unbefristeten-schwerbehindertenausweises-68403)
