# Anträge auf Neustarthilfe Plus können ab 16.07.2021 gestellt werden

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/antraege-auf-neustarthilfe-plus-koennen-ab-16-07-2021-gestellt-werden/
- Veröffentlicht: 2021-07-16T09:32:55+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

BMWi, Pressemitteilung vom 16.07.2021

Anträge auf Neustarthilfe Plus natürlicher Personen für den Förderzeitraum Juli 
bis September 2021 können ab 16.07.2021 über die Plattform [www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de](https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html)
gestellt werden. Dies bildet den Auftakt für die Antragstellung zu den Wirtschaftshilfen
für das dritte Quartal 2021.

Unternehmen und Soloselbstständige, die von Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen
auch im dritten Quartal 2021 stark betroffen sind, erhalten weiterhin umfassende
Unterstützung. Die Bundesregierung hat Mitte Juni die Verlängerung der zentralen
Corona-Hilfsprogramme bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus
und Neustarthilfe Plus beschlossen.

Ab 16.07.2021 können Betroffene, die als natürliche Personen selbstständig oder 
kurzfristig in den Darstellenden Künsten sowie unständig beschäftigt sind, Direktanträge
auf Neustarthilfe Plus stellen. Die Antragstellung für Soloselbstständige, die als
juristische Person organisiert sind und Anträge über prüfende Dritte stellen, startet
in wenigen Wochen.

Auch die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III Plus zur Fixkostenerstattung
im dritten Quartal 2021 startet in Kürze.

**Neu** im Programm der **Neustarthilfe Plus** ist:

 * Mit der Fortführung als Neustarthilfe Plus im dritten Quartal erhöht sich die
   Unterstützung für Soloselbstständige von bislang bis zu 1.250 Euro pro Fördermonat
   im Zeitraum Januar bis Juni 2021 auf bis zu 1.500 Euro pro Fördermonat im Zeitraum
   Juli bis September 2021.
 * Die Bedingungen zur Endabrechnung der Neustarthilfe (Förderzeitraum Januar 2021
   bis Juni 2021) werden in der Neustarthilfe Plus fortgeschrieben. Die dort anzugebenden
   Umsätze beziehen sich nunmehr auf den dreimonatigen Förderzeitraum Juli bis September
   2021.
 * Die bereits im Rahmen der Neustarthilfe geltenden Sonderregelungen, bspw. für
   Antragstellende in Elternzeit, werden – mit leichten Anpassungen an den kürzeren
   Förderzeitraum von drei Monaten – fortgeführt.

**Ergänzende Informationen zur Überbrückungshilfe III Plus, einschließlich Neustarthilfe
Plus:**

Die Verlängerung der Überbrückungshilfe III wird mit dem neuen Programm Überbrückungshilfe
III Plus, inklusive der heute gestarteten Neustarthilfe Plus, umgesetzt. Inhaltlich
sind die Plus-Programme jeweils weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe
III und der Neustarthilfe.

 * Bei der Überbrückungshilfe III Plus sind – wie bei der Überbrückungshilfe III–
   Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent
   antragsberechtigt. Auch das neue Plusprogramm wird durch die prüfenden Dritten
   über das Corona-Portal des Bundes beantragt. Die Antragstellung startet in Kürze
   über die Plattform [www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de](https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html);
   die FAQ werden zeitgleich veröffentlicht.
 * Die Neustarthilfe Plus richtet sich weiterhin an die Betroffenen, die Corona-
   bedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aufgrund geringer Fixkosten aber kaum von
   der Überbrückungshilfe III Plus profitieren. Wie bisher können neben Soloselbstständigen(
   mit oder ohne Personengesellschaft) auch kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden
   Künsten, unständig Beschäftigte aller Branchen sowie Kapitalgesellschaften und
   Genossenschaften antragsberechtigt sein. Die Neustarthilfe Plus wird – wie die
   Neustarthilfe – als Vorschuss ausgezahlt und nicht auf die Grundsicherung angerechnet.
   Direktanträge können ab 16.07.2021 über die Plattform [www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de](https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html)
   gestellt werden; die Antragstellung für Soloselbstständige, die als juristische
   Person organisiert sind und Anträge über prüfende Dritte stellen, startet in 
   wenigen Wochen. Die FAQ sind unter folgendem Link verfügbar: [https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Neustarthilfe-Plus/neustarthilfe-plus.html](https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Neustarthilfe-Plus/neustarthilfe-plus.html).

_Quelle: BMWi_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/antraege-auf-neustarthilfe-plus-koennen-ab-16-07-2021-gestellt-werden-57570)
