# Anwaltskosten wegen strafbarem Facebook-Kommentar können Werbungskosten sein

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- Published: 2021-10-11T08:11:14+02:00
- Author: Thomas Stuppy

FG Köln, Pressemitteilung vom 11.10.2021 zum Urteil 14 K 997/20 vom 17.06.2021 (
nrkr – BFH-Az.: VI R 16/21)

Rechtsanwaltskosten für die Vertretung in einem Disziplinarverfahren können auch
dann als Werbungskosten bei der Einkommensteuer abgezogen werden, wenn das Verfahren
wegen eines strafbaren Kommentars in den sozialen Medien eingeleitet wurde. Dies
hat der 14. Senat des Finanzgerichts Köln mit seinem heute veröffentlichten Urteil
vom 17.06.2021 entschieden (Az. 14 K 997/20).

Der Kläger wurde aufgrund eines bei Facebook veröffentlichten privaten Kommentars
wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten rechtskräftig verurteilt. Daneben 
wurde gegen ihn als Soldat ein gerichtliches Wehrdisziplinarverfahren durchgeführt,
in dem es auch um den Fortbestand des Dienstverhältnisses ging.

In seiner Einkommensteuererklärung machte der Kläger 1.785 Euro Rechtsanwaltskosten
für seine Verteidigung im Disziplinarverfahren als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt
lehnte die Berücksichtigung ab. Die berufliche Veranlassung der Kosten werde durch
das vorsätzliche strafbare Handeln des Klägers auf seinem privaten Facebook-Account
überlagert.

Der Kläger hatte mit seiner hiergegen erhobenen Klage Erfolg. Der 14. Senat ließ
den Abzug der Rechtsanwaltskosten als Werbungskosten zu. Die Kosten beträfen das
Arbeitsverhältnis und die Ansprüche hieraus. Die strengere Rechtsprechung des BFH
zu Strafverteidigungskosten sei auf arbeitsrechtliche oder dienstrechtliche Verfahren
nicht anwendbar. Denn solche Aufwendungen seien bereits durch ihren Zweck, das Gehalt
zu erhalten, untrennbar dem Dienstverhältnis zugewiesen. Die strafbare Handlung 
stelle demgegenüber nur eine entferntere Ursache dar.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das Finanzamt hat gegen das Urteil
Revision eingelegt, die unter dem Aktenzeichen VI R 16/21 beim Bundesfinanzhof in
München geführt wird.

_Quelle: FG Köln_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/anwaltskosten-wegen-strafbarem-facebook-kommentar-koennen-werbungskosten-sein-64600)
