# Aufbewahrung von Rechnungen nach § 14b UStG – Erfüllung der umsatzsteuerlichen Anforderungen bei elektronischen oder computergestützten Kassensystemen oder Registrierkassen

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- Veröffentlicht: 2021-11-17T08:38:32+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) III C 2 – S-7295 / 19 / 10001 :001 vom
16.11.2021

## I. Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden
der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom 1. Oktober 2010, BStBl
I S. 846, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 27. Oktober 2021 – III C 2 – S
7287-a/21/10001: 001 (2021/1126691), BStBl I S. xxx, geändert worden ist, in Abschnitt
14b.1 Abs. 1 wie folgt geändert:

 1. Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„^(2)Soweit der Unternehmer Rechnungen mithilfe elektronischer oder computergestützter
Kassensysteme oder Registrierkassen erteilt, ist es hinsichtlich der erteilten Rechnungen
im Sinne des § 33 UStDV ausreichend, wenn ein Doppel der Ausgangsrechnung (Kassenbeleg)
aus den unveränderbaren digitalen Aufzeichnungen reproduziert werden kann, die auch
die übrigen Anforderungen der GoBD (vgl. BMF-Schreiben vom 28. 11. 2019, BStBl I
S. 1269) erfüllen, insbesondere die Vollständigkeit, Richtigkeit und Zeitgerechtigkeit
der Erfassung (siehe auch § 146 Abs. 1 und 4 AO).“

 2. Nach Satz 2 wird folgender Satz 3 eingefügt:

„^(3)Aufbewahrungspflichten nach anderen Vorschriften bleiben davon unberührt.“

 3. Der bisherige Satz 3 wird neuer Satz 4.

## II. Anwendung

Die Grundsätze dieses Schreibens sind auf alle offenen Fälle anzuwenden. Für Zeiträume
bis zum 31. Dezember 2021 wird es nicht beanstandet, wenn die Aufbewahrungspflicht
nach der bisherigen Regelung in Abschnitt 14b.1 Abs. 1 Satz 2 UStAE erfüllt wird.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

_Quelle: BMF_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/aufbewahrung-von-rechnungen-nach-%C2%A7-14b-ustg-erfuellung-der-umsatzsteuerlichen-anforderungen-bei-elektronischen-oder-computergestuetzten-kassensystemen-oder-registrierkassen-67752)
