# Aus für Besteuerung der Preisbremsen

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- Veröffentlicht: 2023-06-04T05:24:54+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

BdSt, Mitteilung vom 31.05.2023

## Bund der Steuerzahler begrüßt Pläne des Bundesfinanzministers

Die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums, auf die Versteuerung der Vorteile
aus den beschlossenen Hilfen für gestiegene Energiepreise zu verzichten, ist ein
richtiger Schritt! Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßt die Pläne von Minister
Christian Lindner mit Blick auf die sogenannten Dezemberhilfen und Preisbremsen.
Aufgrund der gestiegenen Preise für Strom und Gas hatte die Bundesregierung im vergangenen
Jahr Preisbremsen und entsprechende Hilfen für Haushalte beschlossen, um Mehrbelastungen
abzufedern. Mit der Dezember-Soforthilfe wurden Verbraucher von ihren Dezember-Abschlägen
2022 befreit. Zudem sind seit März 2023 – mit Rückwirkung zum Januar – Preisbremsen
aktiv, sodass Verbraucher mit hohen Energietarifen einen subventionierten Energie-
oder Gaspreis zahlen. Von Beginn an hatte der BdSt eine zunächst geplante Nachversteuerung
der Gaspreisbremse als verfassungsrechtlich höchst bedenklich bewertet und eine 
ordentliche, unbürokratische und rechtskonforme Lösung der Bundesregierung eingefordert.

## Dezemberhilfe und Preisbremsen: BdSt-Kritik und Forderung im Einzelnen

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde für die Dezemberhilfe geregelt, dass ab einem
bestimmten Einkommen – angelehnt an die Grenze für den Solidaritätszuschlag – die
Unterstützung versteuert werden muss. Bereits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens
hatten wir deutlich gemacht, dass die Ermittlung der Grundlage und die Besteuerung
zu einer hohen Bürokratiebelastung führen werden. Die Nachversteuerung sollte über
die Einkommensteuerfestsetzung erfolgen: Die Finanzämter hätten ermitteln müssen,
wer die Förderung als Mieter oder Eigentümer tatsächlich erhalten hat, und hätten
dann die Höhe der Einkünfte feststellen müssen – auch bei Bürgerinnen und Bürgern,
die bisher nicht dazu verpflichtet gewesen wären, eine Einkommensteuererklärung 
abzugeben.

Zur Versteuerung der Vorteile aus den beschlossenen Preisbremsen war vereinbart 
worden, das entsprechende Verfahren für die Nachversteuerung zu einem späteren Zeitpunkt
zu diskutieren. Doch zeichneten sich bereits Schwierigkeiten bei der Ermittlung 
ab: So war zum Beispiel fraglich, wie bei Wohnungsgemeinschaften zu verfahren ist.
Ebenso deutete sich ein hoher bürokratischer Aufwand für Wohnungsverwaltungen und
Vermieter an. Deshalb, so der BdSt, sollte die BMF-Entscheidung von der Bundesregierung
schnellstmöglich beschlossen sowie von Bundestag und Bundesrat gesetzlich umgesetzt
werden!

## „Prinzip Gießkanne“ ist ein Problem

Unser Fazit: Die zu erwartenden Bürokratiekosten für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen
stehen in keinem Verhältnis zu den zu erwartenden Einnahmen. Daher begrüßt der Bund
der Steuerzahler die jetzt getroffene Entscheidung aus dem Bundesfinanzministerium,
auf die entsprechende Versteuerung der Hilfen zu verzichten. Dazu appelliert BdSt-
Präsident Reiner Holznagel: „Künftig sollte genau geregelt werden, wer Unterstützungen
vom Staat benötigt. Sie sollten nicht mittels Gießkanne verteilt werden, sondern
nur denen zugutekommen, die sie wirklich brauchen, weil sie durch die hohen Energiepreise
in eine existenzbedrohende Lage geraten sind.“

In diesem Sinne hatte der Verband das mit den Energiepreisbremsen gewählte „Prinzip
Gießkanne“ bereits Ende 2022 als falschen Weg kritisiert, zumal die Hilfen vollständig
über Schulden finanziert und derzeitige Lasten damit in die Zukunft verlagert werden.
Die Preisbremsen sind nicht zielgerichtet, bürokratisch und setzen teils falsche
Anreize, lautete unsere Kritik schon damals. Heute bekräftigen wir unsere Forderung:„
Der geplante Ausstieg aus den Preisbremsen Mitte 2024 muss vorbereitet werden. Dazu
gehört nicht nur, die staatlichen Belastungen wie Strom- und Mehrwertsteuer zu senken
bzw. dauerhaft niedrig zu halten. Die steuerlichen Rahmenbedingungen für den Standort
Deutschland müssen insgesamt angepackt werden“, betont Holznagel.

_Quelle: BdSt_
