# Ausfahrt aus Tiefgarage endet in Baugrube: Bauunternehmen haftet für den Fahrzeugschaden

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- Published: 2022-04-29T10:50:21+02:00
- Author: Thomas Stuppy

LG Frankenthal, Pressemitteilung vom 29.04.2022 zum Urteil 9 O 32/21 vom 25.03.2022(
nrkr)

Wer Straßenbauarbeiten ausführt, muss dafür sorgen, dass Verkehrsteilnehmer nicht
gefährdet werden. Er muss deutlich vor den Gefahren warnen. Wird im Bereich einer
Tiefgarage ein Leitungsgraben ausgehoben, so müssen besondere Vorkehrungen gerade
für die Autofahrer getroffen werden, die aus der Tiefgarage ausfahren wollen. Es
genügt dabei nicht, die Hausverwaltung von den Arbeiten zu unterrichten und irgendwo
auf der Straße Warnschilder aufzustellen, so die 9. Zivilkammer des Landgerichts
Frankenthal in einem aktuellen Fall.

Ein Bauunternehmen hatte im Rahmen von Straßenbauarbeiten in Speyer vor einem Wohnhaus
einen Graben zwischen Bürgersteig und Straße ausgehoben. Normalerweise war dieser
im Bereich der Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage mit Stahlplatten abgedeckt, über
die die man den Graben gefahrlos überfahren konnte. An einem Tag im Februar 2021
jedoch hatten Arbeiter die Stahlplatten anlässlich von im Graben stattfindenden 
Arbeiten entfernt. Eine Bewohnerin fuhr mit ihrem Pkw aus der Tiefgarage aus, bemerkte
dies nicht und und landete mit den Vorderrädern ihres Pkw in dem Graben. Am Fahrzeug
entstand ein Schaden in Höhe von rund 6.000 Euro, den sie von der Baufirma ersetzt
verlangte.

Der Richter der 9. Zivilkammer gab der Pkw-Fahrerin nun recht und verurteilte die
Baufirma dazu, den Schaden zu ersetzen. Deren Arbeiter hätten die Pflicht zur umfassenden
Sicherung der Baustelle verletzt, als sie die Stahlplatten entfernten, ohne eine
anderweitige Absicherung vorzunehmen. Der Graben sei für die aus der Tiefgarage 
hochfahrende Frau nicht sichtbar gewesen. Zwar habe sie als Anwohnerin von den Bauarbeiten
gewusst und sei auch durch die Hausverwaltung über die Arbeiten informiert worden.
Doch sei es nicht ihre Sache gewesen, sich zu vergewissern, dass sie – wie bisher
ja auch – gefahrlos aus der Tiefgarage herausfahren könne. Vielmehr sei es Sache
des Bauunternehmens gewesen, deutlich auf die Gefahr durch den geöffneten Graben
hinzuweisen, der noch keine Fahrzeuglänge von der Ausfahrt entfernt gewesen sei.
Die üblichen Warnschilder an der Baustelle reichten insoweit nicht aus. In der Verhandlung
hatte sich das Bauunternehmen noch damit verteidigt, dass ein Mitarbeiter vor der
Garagenausfahrt positioniert worden sei, um die Ausfahrenden zu warnen. Dieser hatte
jedoch nach den Feststellungen der Kammer kurz vor dem Unfall seinen Posten verlassen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann Berufung beim Pfälzischen Oberlandesgericht
Zweibrücken eingelegt werden.

_Quelle: LG Frankenthal (Pfalz)_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/ausfahrt-aus-tiefgarage-endet-in-baugrube-bauunternehmen-haftet-fuer-den-fahrzeugschaden-77599)
