# Ausgleich für energieintensive Betriebe wird verlängert

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/ausgleich-fuer-energieintensive-betriebe-wird-verlaengert/
- Veröffentlicht: 2022-10-11T06:13:32+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 10.10.2022

Der sog. Spitzenausgleich zur Entlastung energieintensiver Betriebe soll um ein 
Jahr bis Ende 2023 verlängert werden. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
zur Verlängerung des sog. Spitzenausgleichs ([20/3872](https://dserver.bundestag.de/btd/20/038/2003872.pdf))
vor. Angesichts der hohen Preise sollen die rund 9.000 energieintensiven Unternehmen
um rund 1,7 Milliarden Euro entlastet werden. Unternehmen, die von diesem Spitzenausgleich
profitieren, sollen nach den Vorgaben des Entwurfs Maßnahmen ergreifen, um den Verbrauch
der Energie zu reduzieren. In dem Gesetzentwurf heißt es, durch die Verlängerung
werde die Energiepreissteigerung gedämpft, einer weiter zunehmenden Inflation entgegengewirkt
und damit die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver und im internationalen Wettbewerb
befindlicher Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Deutschland weiterhin gewährleistet.

Auf einen konkreten Wert zur Erreichung des Ziels zur Reduzierung der Energieintensität
des produzierenden Gewerbes soll für das Jahr 2023 verzichtet werden. Es habe in
früheren Jahren eine deutliche Übererfüllung des Zielwerts gegeben. Jetzt sei davon
auszugehen, dass die Wirtschaft in emissionsarme Techniken und Energieeffizienz 
investiert habe. Des Weiteren sieht der Entwurf vor, die Steuerbegünstigung für 
den sog. Hafendiesel abzuschaffen. Diese Steuerbegünstigung für Energieerzeugnisse
zum Güterumschlag in Seehäfen sei im Jahr 2006 aufgenommen worden, um die Wettbewerbsbedingungen
für deutsche Seehäfen gegenüber anderen europäischen Seehäfen möglichst zu verbessern.
Ein Gutachten sei zu dem Ergebnis gekommen, dass das angestrebte Ziel der Subvention
nicht erreicht worden sei. Daher solle die Steuerermäßigung zum 30. Juni 2024 auslaufen.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 527/2022_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/ausgleich-fuer-energieintensive-betriebe-wird-verlaengert-86617)
