# Ausschuss billigt Änderung personenstandsrechtlicher Regeln

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- Veröffentlicht: 2022-09-28T10:57:43+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 28.09.2022

Der Innenausschuss im Bundestag hat grünes Licht für einen Gesetzentwurf der Bundesregierung„
zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften“ ([20/2294](https://dserver.bundestag.de/btd/20/022/2002294.pdf))
gegeben, mit dem Regelungen für den elektronischen Zugang der Bürger zu standesamtlichen
Verfahren einführt werden sollen. Gegen die Stimmen der CDU/CSU-Fraktion verabschiedete
das Gremium am 28.09.2022 die Vorlage bei Enthaltung der AfD- und der Linken-Fraktion
in modifizierter Fassung. Der Gesetzentwurf steht am 29.09.2022 zur abschließenden
Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums. Wie die Bundesregierung in 
der Begründung ausführt, schafft der Entwurf die Grundlagen für die elektronische
Kommunikation des Bürgers und von anzeigepflichtigen Einrichtungen mit dem Standesamt
bei weitgehendem Verzicht auf die Vorlage urkundlicher Nachweise durch Anzeigende
und Antragsteller und setzt insoweit die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes um. 
Im Wesentlichen handele es sich dabei um die Ausstellung einer Personenstandsurkunde
oder eines Ehefähigkeitszeugnisses sowie um die Bearbeitung der Anmeldung einer 
Eheschließung oder der Anzeige einer Geburt oder eines Sterbefalls.

Um die Antragsteller und Anzeigepflichtigen von der Vorlage der für die Beurkundung
maßgeblichen Nachweise zu entlasten, enthält der Entwurf Vorschriften für die Durchführung
eines automatisierten Abrufverfahrens für die erforderlichen Daten aus Personenstandsregistern
anderer Standesämter, heißt es in der Begründung weiter. Um die elektronische Datenantwort
direkt aus dem angefragten Personenstandsregister generieren zu können, sieht der
Entwurf danach eine Intensivierung der elektronischen Nacherfassung der papiergebundenen
Alteinträge in den elektronischen Personenstandsregistern vor. Zugleich soll künftig
in den Personenstandsregistern die auf Wunsch der Betroffenen mögliche Beurkundung
der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen
Rechts ist, entfallen. Mit den Stimmen der Fraktionen von SPD. Bündnis 90/Die Grünen,
FDP und Die Linke billigte der Ausschuss einen Änderungsantrag der Koalition gegen
die Stimmen der Unionsfraktion bei Enthaltung der AfD-Fraktion. Unter anderem wird
damit klargestellt, dass eine Regelung, der zufolge Registereinträge und Sammelakten
nach der Übernahme oder deren Ablehnung durch die Archive im Standesamt zu löschen
sind, nicht bei Ablehnung der Übernahme von Personenstandsregistern gilt.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 490/2022_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/ausschuss-billigt-aenderung-personenstandsrechtlicher-regeln-85891)
