# Außenwirtschaftsverordnung: Investitionsprüfung überarbeitet

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- Veröffentlicht: 2021-04-27T10:11:53+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 27.04.2021

Mit einer Änderung der Außenwirtschaftsverordnung will die Bundesregierung ein transparentes
Investitionsprüfungsrecht, Rechtssicherheit beim Erwerb von Unternehmensbeteiligungen
durch Investoren von außerhalb der EU durch angepasste Prüf- und Meldepflichten 
erreichen.

Das Bundeskabinett hat am 27.04.2021 mit Beratungen über eine Anpassung der Außenwirtschaftsverordnung
die im vergangenen Jahr begonnene Überarbeitung des nationalen Investitionsprüfungsrechts
abgeschlossen. Es fügt sich nun vollständig in den neuen EU-Rechtsrahmen ein. Diese
EU-Screening-Verordnung ist eine Reaktion auf den verschärften geoökonomischen Wettbewerb
und seit 11.10.2020 wirksam. Die EU trägt damit der Tatsache Rechnung, dass konkrete
Investitionsvorhaben immer häufiger sicherheitsrelevanten politisch-strategischen
Interessen dienen.

## Anpassung mit Augenmaß

Insbesondere werden die Meldepflichten für Investitionen an den erweiterten Prüfrahmen
der EU-Screening-Verordnung angepasst. Künftig lösen deshalb Investitionen in Zukunfts-
und Hochtechnologie-Sektoren wie etwa Künstliche Intelligenz, autonomes Fahren, 
Halbleiter, Optoelektronik oder Quantentechnologie eine Meldepflicht aus. Das gilt
allerdings erst ab einem Anteilserwerb von 20 Prozent. Davon profitieren insbesondere
Start-ups und Finanzinvestoren.

Durch die konkrete Formulierung des Anwendungsbereichs wird das Investitionsprüfungsrecht
transparenter und schafft mehr Rechtssicherheit für die am Erwerb Beteiligten.

Ausländische Direktinvestitionen sind für die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland
von großer Bedeutung. Gleichzeitig nimmt der globale geoökonomische Wettbewerb stetig
zu. Konkrete Investitionsvorhaben dienen immer häufiger breiteren politisch-strategischen
Interessen. Ein effektives Investitionsprüfungsinstrument schützt die sicherheitspolitischen
Belange der Bundesrepublik Deutschland. Zur Vermeidung von Sicherheitsgefahren kann
das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie deshalb den Erwerb inländischer
Unternehmen durch ausländische Käufer im Einzelfall überprüfen. Grundlage dafür 
sind das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV).

Quelle: Bundesregierung

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/aussenwirtschaftsverordnung-investitionspruefung-ueberarbeitet-51112)
