# Außergerichtliche Beschwerdemechanismen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte: Studie zeigt Potenzial

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- Veröffentlicht: 2021-09-20T10:46:28+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

BMJV, Pressemitteilung vom 20.09.2021

Eine Forschungsgruppe der Europa-Universität Viadrina unter Leitung von Professorin
Ulla Gläßer hat heute die Ergebnisse eines vom Bundesministerium der Justiz und 
für Verbraucherschutz in Auftrag gegebenen Forschungsvorhabens zu außergerichtlichen
Beschwerdemechanismen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte veröffentlicht.

Justizstaatssekretärin Dr. Margaretha Sudhof erklärt:

> „Die Studie zeigt deutlich: Außergerichtliche Beschwerdemechanismen haben einen
> Mehrwert. Nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für die Unternehmen selbst.
> Das gilt insbesondere dann, wenn sie unternehmensübergreifend ausgestaltet sind.
> Für die Ausgestaltung solcher unternehmensübergreifenden Mechanismen macht die
> Studie praxistaugliche Vorschläge. Durch das Konzept „pick & choose“ können Unternehmen
> diese als Hilfestellung in der Umsetzung des Sorgfaltspflichtengesetzes nutzen.
> Sie sind aber ausdrücklich auch als Anregung gedacht, größer zu denken und umfassende
> Mechanismen zu konzipieren, die als lernende Systeme mit dazu beitragen, dass 
> Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Verantwortung gerecht werden können.
> Die Studie erleichtert es Unternehmen und Betroffenen, das große Potenzial außergerichtlicher
> Beschwerdemechanismen noch stärker als bisher zu erkennen und zu nutzen.“

## Zum Hintergrund

Verstoßen Wirtschaftsunternehmen gegen ihre menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten,
muss für die Betroffenen ein effektiver Zugang zu Abhilfe gewährleistet sein. Das
Abhilfesystem soll nach den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft
und Menschenrechte neben dem gerichtlichen Rechtsschutz auch außergerichtliche Beschwerdemechanismen
umfassen. In den auf nationaler wie auf internationaler Ebene geführten Diskussionen
liegt der Fokus dabei in aller Regel auf dem gerichtlichen Rechtsschutz; eine systematische
Analyse des Potenzials außergerichtlicher Mechanismen und eine wissenschaftlich 
fundierte Ausarbeitung von Gestaltungsmöglichkeiten fehlte bisher. Diese Lücke schließt
das von BMJV in Auftrag gegebene Forschungsvorhaben.

Der Bericht der Forschungsgruppe bestätigt die große Bedeutung niedrigschwelliger
außergerichtlicher Beschwerdemechanismen in Ergänzung des gerichtlichen Rechtsschutzes
und plädiert für einen unternehmensübergreifenden Ansatz. Aufbauend auf u.a. Erkenntnissen
aus der alternativen Streitbeilegung (Alternative/Appropriate Dispute Resolution,
ADR) und der Verbraucherschlichtung, bietet der Bericht praxisorientierte Leitlinien
für die Institutionalisierung, Implementierung und Verfahrensgestaltung außergerichtlicher
Beschwerdemechanismen für Opfer von Menschenrechtsverletzungen entlang globaler 
Lieferketten. Die Studie spricht sich für eine Regelung der Qualität und Effektivität
außergerichtlicher Beschwerdemechanismen sowie für die Schaffung von Anreizen für
die Institutionalisierung von und Mitwirkung an unternehmensübergreifenden Beschwerdemechanismen
aus.

Der Bericht kann [hier](https://www.bmjv.de/DE/Themen/Menschenrechte/Wirtschaft_und_Menschenrechte/Aussergerichtliche_Beschwerdemechanismen.html?nn=6705022)
abgerufen werden.

_Quelle: BMJV_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/aussergerichtliche-beschwerdemechanismen-im-bereich-wirtschaft-und-menschenrechte-studie-zeigt-potenzial-62985)
