# Baden-Württemberg: Weihnachtsfrieden der Steuerverwaltung

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- Published: 2020-12-16T10:13:24+01:00
- Author: Thomas Stuppy

FinMin Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 16.12.2020

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der baden-württembergischen Finanzämter verzichten
in der Zeit vom 21. Dezember 2020 bis einschließlich 1. Januar 2021 auf Maßnahmen,
die die Bürgerinnen und Bürger besonders belasten.

„Die baden-württembergischen Finanzämter werden auch in diesem Jahr den Weihnachtsfrieden
wahren“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. „Durch die steuerlichen Hilfen im
Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind Vollstreckungen bei Unternehmen mit Schwierigkeiten
aufgrund der Pandemie schon seit Monaten ausgesetzt. Der Weihnachtsfrieden erstreckt
sich nun auf sämtliche Forderungen.“ Damit sind auch solche erfasst, die keinen 
Bezug zur Corona-Pandemie aufweisen.

Während des Weihnachtsfriedens sollen vor allem keine Vollstreckungsmaßnahmen und
Außenprüfungen durchgeführt werden. Das gilt lediglich dann nicht, wenn im Einzelfall
aus zwingenden Gründen, etwa wegen drohender Verjährung, eine solche Maßnahme doch
getroffen werden muss. „Der Weihnachtsfrieden hat eine lange Tradition in Baden-
Württemberg. In diesem Jahr ist es ganz besonders geboten, rund um die Festtage 
von belastenden Maßnahmen abzusehen“, so Sitzmann.

_Quelle: FinMin Baden-Württemberg_
