# BAföG-Reform: Für mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung

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- Veröffentlicht: 2022-04-06T11:17:04+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

Bundesregierung, Mitteilung vom 06.04.2022

Dem BAföG einen neuen Schub verleihen und damit die Zahl der Empfängerinnen und 
Empfänger deutlich steigern: Das ist das Ziel der BAföG-Reform, die das Bundeskabinett
beschlossen hat. Vorgesehen sind unter anderem, die Freibeträge und Bedarfsätze 
sowie die Altersgrenzen anzuheben. Die wichtigsten Informationen in Fragen und Antworten.

## Welches Ziel verfolgt die Bundesregierung mit der Bafög-Reform?

Ziel ist es, mehr jungen Menschen und Erwachsenen unabhängig von ihrer Herkunft 
oder der finanziellen Situation ihrer Familie beste Bildungschancen zu bieten und
Teilhabe und Aufstieg zu ermöglichen.

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird deshalb mit verschiedenen Maßnahmen
attraktiver, moderner und flexibler gestaltet. Die Bundesregierung hat dazu eine
Reform auf den Weg gebracht.

Die BAföG-Reform ist eine zentrale Maßnahme aus dem Koalitionsvertrag. Mit der Neuausrichtung
des BAföG werden nun die ersten wesentliche Schritte zur Umsetzung der Ziele aus
dem Koalitionsvertrag verwirklicht.

## Warum ist die Neuausrichtung des BAföG so wichtig?

Das BAföG ist der wichtigste Grundpfeiler der staatlichen Ausbildungsförderung. 
Es ermöglicht seit mehr als 50 Jahren vielen Menschen eine qualifizierte Ausbildung
und damit einhergehende größere berufliche Chancen.

Zuletzt konnte das BAföG angesichts kontinuierlich sinkender Gefördertenzahlen sein
Aufstiegsversprechen aber immer weniger einlösen. Ziel der Bundesregierung ist deshalb,
mit der Reform die Zahl der BAföG-Empfänger wieder deutlich zu erhöhen.

## Was sieht die BAföG-Reform vor?

Der Zugang zur Förderung soll für mehr Menschen geöffnet werden. Vorgesehen sind
deshalb weitreichende Maßnahmen, darunter:

 * Die Erhöhung der Freibeträge um 20 Prozent, die Anhebung der Bedarfssätze und
   des Kinderbetreuungszuschlags um 5 Prozent sowie die Anhebung des Wohnzuschlags
   für Empfängerinnen und Empfänger, die nicht bei den Eltern wohnen, auf 360 Euro.
 * Zugleich wird die Altersgrenze auf 45 Jahre zu Beginn des zu fördernden Ausbildungsabschnitts
   angehoben und vereinheitlicht.
 * Darüber hinaus wird die digitale Beantragung des BAföG vereinfacht. Er soll nach
   der Umsetzung komplett digital angeboten werden.
 * Künftig sollen einjährige, in sich abgeschlossenen Auslandsstudiengängen gefördert
   werden, auch wenn sie komplett in Drittstaaten (außerhalb der EU) absolviert 
   werden.
 * Außerdem wird die Möglichkeit eines Erlasses der Darlehensrestschuld nach 20 
   Jahren auch für Rückzahlungsverpflichtete in Altfällen eingeräumt.

Um bei bundesweiten gravierenden Krisensituationen, wie beispielsweise die Corona-
Pandemie, schneller handeln zu können, kann die Bundesregierung künftig die Förderungsdauer
des BAföG bei Bedarf entsprechend angemessen verlängern.

## Werden darüber hinaus weitere Maßnahmen folgen?

Die Reform erfüllt den Großteil der im Koalitionsvertrag vereinbarten Modernisierungsvorhaben
des BAföG. Der Bundesregierung war es wichtig, dass die Reform zügig erfolgen kann.
Die Änderungen sollen zum 1. August in Kraft treten und die Wirkung damit für die
Studierenden bereits im kommenden Wintersemester spürbar sein. Weitere Maßnahmen,
für die umfangreichere Abstimmungen nötig sind, sollen in einem zweiten Schritt 
umgesetzt und auf den Weg gebracht werden.

_Quelle: Bundesregierung_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/bafoeg-reform-fuer-mehr-chancengerechtigkeit-in-der-bildung-76486)
