# Bahnhof Schleswig: Eigentümer muss den Zugang zu Teilen des Bahnhofsgebäudes und des Außengeländes wiederherstellen

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- Veröffentlicht: 2020-12-23T07:01:01+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

OLG Schleswig, Pressemitteilung vom 22.12.2020 zum Urteil 9 U 39/20 vom 22.12.2020

Der Eigentümer des Bahnhofsgebäudes in Schleswig ist verpflichtet, den Wartebereich
der Empfangshalle und eine angrenzende WC-Anlage für die Öffentlichkeit wieder zugänglich
zu machen, die WC-Anlage in einen funktionsfähigen Zustand zu versetzen und eine
Wegefläche innerhalb der Empfangshalle und außerhalb des Bahnhofsgebäudes an der
nordwestlichen Grundstücksgrenze zwischen Bahnhofsvorplatz und Bahnsteig wieder 
begehbar zu machen. Das hat der 9. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts
am 22.12.2020 entschieden.

## Mit ihrer Klage verlangen die Klägerinnen, dass der Beklagte seinen Verpflichtungen aus der notariellen Urkunde nachkommt. Das Landgericht Flensburg hat den Beklagten in erster Instanz verurteilt, das Empfangsgebäude des Bahnhofs zum Betrieb des Fahrgastinformationssystems und der Schließfachanlage sowie zur Nutzung der Wartehalle und der WC-Anlage verkehrssicher begehbar und zugänglich zu machen und zu erhalten. Daneben hat das Landgericht den Beklagten verpflichtet, die im Gebäude und an der nordwestlichen Grundstücksgrenze gelegenen Wegeflächen verkehrssicher begehbar und zugänglich zu machen und zu erhalten. Es hat den Beklagten darüber hinaus verurteilt, die im Empfangsgebäude vorhandene WC-Anlage durch Wiedererrichten der entfernten Wand und Installation der entfernten Sanitäreinrichtungen ihrem früheren Zustand entsprechend funktionsfähig wiederherzustellen. Die hiergegen gerichtete Berufung des Beklagten vor dem 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hatte keinen Erfolg.

## _Quelle: OLG Schleswig_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/bahnhof-schleswig-eigentuemer-muss-den-zugang-zu-teilen-des-bahnhofsgebaeudes-und-des-aussengelaendes-wiederherstellen-42703?pk_campaign=feed&pk_kwd=bahnhof-schleswig-eigentuemer-muss-den-zugang-zu-teilen-des-bahnhofsgebaeudes-und-des-aussengelaendes-wiederherstellen)
