# Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten neu regeln

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- Veröffentlicht: 2021-02-26T06:00:47+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 25.02.2021

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes über die Beaufsichtigung von 
Wertpapierinstituten ([19/26929](https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/269/1926929.pdf))
vorgelegt. Das Gesetz dient der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie 2019/
2034. Danach soll die Aufsicht über Wertpapierinstitute vollständig aus dem Kreditwesengesetz(
KWG) herausgelöst werden. Hierdurch soll insbesondere für circa 750 kleine und mittlere
Wertpapierinstitute, die geringere Anforderungen einhalten müssen, eine einfache
und übersichtliche Gesetzessystematik geschaffen werden. Dieses spezifische Aufsichtssystem
sei nötig, um eine risikoadäquate Aufsicht herbei zu führen.

Wertpapierinstitute sind Finanzunternehmen, die eine auf Finanzinstrumente bezogene
Finanzdienstleistung anbieten, aber anders als ein Kreditinstitut keine Einlagen
oder andere rückzahlbare Gelder des Publikums annehmen.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 250/2021_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/beaufsichtigung-von-wertpapierinstituten-neu-regeln-46442?pk_campaign=feed&pk_kwd=beaufsichtigung-von-wertpapierinstituten-neu-regeln)
