# Beherrschungsidentität bei mittelbarer Beteiligung über eine Kapitalgesellschaft an einer Besitz-Personengesellschaft

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- Published: 2022-11-21T15:18:25+01:00
- Author: Thomas Stuppy

BMF, Schreiben IV C 6 – S-2240 / 20 / 10006 :002 vom 21.11.2022

Der BFH hat mit Urteil vom 16. September 2021 – IV R 7/18 (BStBl II 2022 S. XXX)–
entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung entschieden, dass
auch eine Beteiligung der an der Betriebsgesellschaft beteiligten Gesellschafter
an einer Besitz-Personengesellschaft, die lediglich mittelbar über eine Kapitalgesellschaft
besteht, bei der Beurteilung einer personellen Verflechtung als eine der Voraussetzungen
einer Betriebsaufspaltung zu berücksichtigen ist.

Bei einer Beteiligung an einer Besitz-Personengesellschaft, die ausschließlich mittelbar
über eine Kapitalgesellschaft besteht, wurde bislang wegen des sog. Durchgriffsverbots
weder die Beteiligung an der Betriebsgesellschaft noch eine damit verbundene Beherrschungsfunktion
der Besitzgesellschaft zugerechnet.

Aus Vertrauensschutzgründen ist eine solche Beteiligung bei der Beurteilung einer
personellen Verflechtung als eine der Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung 
erst ab dem Veranlagungszeitraum 2024 zu berücksichtigen.

Die Rechtsprechung des BFH zur fehlenden personellen Verflechtung zwischen Schwester-
Kapitalgesellschaften (BFH vom 1. August 1979 – I R 111/78, BStBl II 1980 S. 77)
ist weiterhin anzuwenden.

_Quelle: BMF_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/beherrschungsidentitaet-bei-mittelbarer-beteiligung-ueber-eine-kapitalgesellschaft-an-einer-besitz-personengesellschaft-89678)
