# Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung der aktuellen Version der Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K)

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/bekanntmachung-eines-hinweises-auf-die-veroeffentlichung-der-aktuellen-version-der-digitalen-schnittstelle-der-finanzverwaltung-fuer-kassensysteme-dsfinv-k/
- Veröffentlicht: 2022-04-21T13:39:06+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

BMF, Schreiben IV A 4 – S-0316-a / 19 / 10007 :004 vom 21.04.2022

**DSFinV-K in der Version 2.3**

Die Finanzverwaltung hat nach § 4 KassenSichV in der DSFinV-K 2.3 die technischen
Anforderungen an die einheitliche digitale Schnittstelle für Kassensysteme erarbeitet.

Die DSFinV-K in der Version 2.3 ist auf der Internetseite des Bundeszentralamtes
für Steuern veröffentlicht und kann unter folgenden Link aufgerufen werden:

[https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Aussenpruefungen/DigitaleSchnittstelleFinV/digitaleschnittstellefinv_node.html](https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Aussenpruefungen/DigitaleSchnittstelleFinV/digitaleschnittstellefinv_node.html)

Die DSFinV-K in der Version 2.3 ist für Aufzeichnungen, die ab dem 1. Juli 2022 
erfolgen, anzuwenden. Die Version 2.3 kann auch schon vor dem 1. Juli 2022 angewendet
werden.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

_Quelle: BMF_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/bekanntmachung-eines-hinweises-auf-die-veroeffentlichung-der-aktuellen-version-der-digitalen-schnittstelle-der-finanzverwaltung-fuer-kassensysteme-dsfinv-k-77219)
