# Belastungen durch die kalte Progression vermeiden

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/belastungen-durch-die-kalte-progression-vermeiden/
- Veröffentlicht: 2022-11-10T14:30:49+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

BMF, Mitteilung vom 10.11.2022

_In einer Phase besonders hoher Inflation schützt die Bundesregierung die Menschen
vor zusätzlichen Belastungen. Deshalb geht sie mit dem Inflationsausgleichsgesetz
entschlossen gegen inflationsbedingte, ungewollte Steuerbelastungen vor. Damit wird
für rund 48 Millionen Bürgerinnen und Bürger die Steuerlast an die Inflation angepasst
und werden Familien gezielt steuerlich unterstützt._

Mit dem Inflationsausgleichsgesetz verhindert die Bundesregierung zusätzliche Belastungen
für Bürgerinnen und Bürger, indem Effekte der sog. kalten Progression ausgeglichen
werden. Lohnsteigerungen zum Ausgleich der Inflation kommen so auch tatsächlich 
an, ungewollte Steuerbelastungen werden vermieden.

Das Bundeskabinett hatte am 14. September 2022 den entsprechenden von Bundesfinanzminister
Christian Lindner vorgelegten Gesetzentwurf verabschiedet. Im parlamentarischen 
Gesetzgebungsverfahren waren anschließend noch die Ergebnisse des [5. Steuerprogressionsberichts](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/5-progressionsbericht.html)
sowie des [14. Existenzminimumberichts](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/14-existenzminimumbericht.html)
mit eingeflossen, die am 2. November 2022 vom Kabinett beschlossen worden waren.
Der Bundestag hat das Inflationsausgleichsgesetz am 10. November 2022 verabschiedet,
die Maßnahmen treten zum 1. Januar 2023 in Kraft.

Vom Inflationsausgleichsgesetz profitieren rund 48 Millionen steuerpflichtige Bürgerinnen
und Bürger – Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner, Selbstständige
sowie selbst haftende Unternehmerinnen und Unternehmer. Bewusst ausgenommen davon
sind jedoch besonders hohe Einkommen, für die der sog. Reichensteuersatz von 45 
Prozent greift.

Mit den Änderungen werden nicht nur steuerliche Mehrbelastungen, sondern für zahlreiche
Menschen bedeuten sie auch weniger Verwaltungsaufwand: Für viele Bürgerinnen und
Bürger fällt damit auch die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung weg. Das betrifft
unter anderem auch zahlreiche Rentnerinnen und Rentner.

## Steuerliche Anpassungen

Folgende steuerliche Änderungen treten in Kraft:

 * Der **Einkommensteuertarif** für die Jahre 2023 und 2024 wird angepasst und die
   Effekte der kalten Progression werden im Verlauf des Einkommensteuertarifs ausgeglichen.
 * Der **Grundfreibetrag** wird ab 2023 um 561 Euro erhöht auf 10.908 Euro und ab
   2024 um weitere 696 Euro auf 11.604 Euro.
 * Das **Kindergeld** wird ab 1.1.2023 einheitlich auf jeweils 250 Euro pro Kind
   erhöht.
 * Der **Kinderfreibetrag** (einschließlich des Freibetrages für den Betreuung-,
   Erziehungs- und Ausbildungsbedarf) wird ab 2023 um 202 Euro auf 8.750 Euro erhöht
   und ab 2024 um weitere 180 Euro auf 8.930 Euro.
 * Der **Spitzensteuersatz** wird 2023 von derzeit 58.597 Euro auf 62.810 Euro angehoben,
   für 2024 wird er ab einem Jahreseinkommen von 66.761 Euro erhoben.
 * Erstmalig seit der Teilabschaffung des **Solidaritätszuschlags** wird der Freibetrag
   von bisher 16.956 Euro auf 18.130 Euro beziehungsweise auf 36.260 Euro (bisher
   33.912 Euro) bei Zusammenveranlagung angehoben.

Allein im Jahr 2023 unterstützen diese Anpassungen die Bürgerinnen und Bürger mit
insgesamt über 18,6 Milliarden Euro. Im Jahr 2024 beträgt der Effekt weitere 31,8
Milliarden Euro.

_Quelle: BMF_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/belastungen-durch-die-kalte-progression-vermeiden-2-88903)
