# Berichtsentwurf zum Data Act veröffentlicht

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/berichtsentwurf-zum-data-act-veroeffentlicht/
- Published: 2022-09-20T10:52:01+02:00
- Author: Thomas Stuppy

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 19.09.2022

Am 15.09.2022 veröffentlichte die Berichterstatterin Pilar del Castillo Vera (Spanien/
EVP) des federführenden Industrieausschusses des EU-Parlaments ihren [Berichtsentwurf](https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/ITRE-PR-732704_EN.html)
zum Data Act. DATEV hat sich mit einer [Stellungnahme](https://www.datev.de/web/de/media/datev_de/pdf/stellungnahmen_datev_public_affairs/datev_position_paper_data_act.pdf)
in den Gesetzgebungsprozess eingebracht. Der Berichtsentwurf stellt eine erheblichere
Verbesserung gegenüber des Kommissionsentwurfes dar.

## B2G Data Sharing

Erstens soll durch den Data Act dem öffentlichen Sektor ein Recht eingeräumt werden,
auf Daten der Unternehmen zuzugreifen.

Eigentlich soll die Bestimmung nur bei einem außergewöhnlichen Bedarf greifen. Jedoch
ist der außergewöhnliche Bedarf von der Kommission noch so weit gefasst, dass viele
Szenearien davon abgedeckt wären. Zum Bespiel würde es der Entwurf öffentlichen 
Stellen ermöglichen, auf Daten der Unternehmen zuzugreifen, wenn hierdurch der bürokratische
Aufwand für Unternehmen (z. B. durch eine sonst greifende Berichtspflicht) reduziert
werden könnte.

Insbesondere im Hinblick auf Schutzbestimmungen für Unternehmen stellt der Berichtsentwurf
eine erhebliche Verbesserung dar. So darf sich das Datenverlangen einer öffentlichen
Stelle nicht auf Daten beziehen, die unter das Berufsgeheimnis fallen oder sich 
bereits im öffentlichen Sektor befinden. Darüber hinaus muss die öffentliche Stelle
dem betroffenen Unternehmen berichten, wie sie die Daten verarbeitet hat. Schließlich
sind nun auch KMU von der Datenbereitstellungspflicht ausgenommen.

## Cloud Switching

Zweitens sieht Data Act eine Pflicht für Cloudanbieter vor, Nutzern ihrer Dienste
den Anbieterwechsel zu ermöglichen. Demnach müssten Cloudanbieter ihren Nutzern 
innerhalb von 30 Tagen und bei technischer Unmöglichkeit innerhalb von 6 Monaten
die Datenportabilität kostenfrei über öffentliche Schnittstellen und in einem maschinenlesbaren
Format ermöglichen.

Ebenso in diesem Bereich gibt es Verbesserungen. So müssen sich nun Cloud-Anbieter
nicht mehr an die strenge Frist von 6 Monaten halten, in der das Cloud Switching
abgeschlossen sein muss, sondern können bei technischer Unmöglichkeit einen alternativen
Zeitraum benennen.

## Ausblick

Der Berichtsentwurf muss nun von den Mitgliedern des Industrieausschusses abgestimmt
werden. Hierbei ist noch mit einigen Änderungen zu rechnen. Der fertige Bericht 
stellt dann die Position des EU-Parlaments dar und ist Grundlage für die nachfolgenden
Verhandlungen mit dem Rat.

_Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/berichtsentwurf-zum-data-act-veroeffentlicht-85293)
