# Berliner Mobilitätsgesetz: BVG darf Falschparker umsetzen

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- Veröffentlicht: 2022-07-04T08:10:06+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

VG Berlin, Pressemitteilung vom 04.07.2022 zum Urteil 11 K 298/21 vom 30.05.2022

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) dürfen falsch geparkte Fahrzeuge auf Flächen
des öffentlichen Nahverkehrs umsetzen und hierfür Gebühren fordern. Dies hat das
Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Der Kläger ist Eigentümer eines Pkw, der in den frühen Morgenstunden des 25. Oktober
2020 weniger als 15 m entfernt von einer Bushaltestelle in Berlin-Weißensee geparkt
war. Ein Mitarbeiter der BVG stellte dies fest und veranlasste die Umsetzung des
Fahrzeugs. Der Kläger wandte sich gegen den darauf ergangenen Gebührenbescheid in
Höhe von 208,33 Euro mit der Begründung, auch wenn er im Haltestellenbereich geparkt
habe, habe er niemanden behindert. Damit sei die Maßnahme unverhältnismäßig gewesen.

Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts bestätigte die Rechtmäßigkeit des Gebührenbescheides.
Dabei hatte sich das Gericht erstmals mit der durch das Berliner Mobilitätsgesetz(
MobG Bln) geschaffenen Befugnis zu befassen, wonach die BVG Umsetzungen von verkehrswidrig
geparkten Kraftfahrzeugen veranlassen darf. Diese Aufgabenübertragung im MobG Bln
stehe mit höherrangigem Recht in Einklang und sei auch sonst nicht zu beanstanden.
Die BVG nehme als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Rahmen der Gefahrenabwehr
Ordnungsaufgaben wahr. Nach dem MobG Bln dürfe die BVG unbeschadet der Aufgaben 
und Befugnisse von Polizei und Ordnungsbehörden den ruhenden Verkehr zur Abwehr 
von Gefahren überwachen, die von einer den Verkehrsregeln oder Verkehrszeichen widersprechenden
Nutzung der Verkehrsflächen des ÖPNV ausgingen. Der Kläger habe gegen das Verbot
verstoßen, in einem Abstand von 15 m vor und hinter einem Haltestellenschild zu 
parken. Eine konkrete Behinderung sei in einem solchen Fall nicht erforderlich, 
weil dem reibungslosen Funktionieren des öffentlichen Nahverkehrs ein hoher Stellenwert
zukomme.

Gegen das Urteil ist der Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg möglich.

_Quelle: VG Berlin_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/berliner-mobilitaetsgesetz-bvg-darf-falschparker-umsetzen-80889)
