# Berufskrankheiten: Schwerhörigkeit durch Hubschrauberlärm?

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- Veröffentlicht: 2022-02-21T06:12:38+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

LSG Niedersachsen-Bremen, Pressemitteilung vom 21.02.2022 zum Urteil L 14 U 107/
20 vom 20.01.2022

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass eine 14-
monatige Tätigkeit im Groundhandling von Hubschraubern selbst bei erhöhter Lärmbelastung
nicht zur Anerkennung eines beruflichen Hörschadens ausreicht.

Geklagt hatte ein 54-jähriger Mann, der für einen offshore-Helikopterservice in 
Ostfriesland arbeitete. Im Laufe seines Berufslebens war er bei verschiedenen Arbeitgebern
als Kfz-Mechaniker, Filmvorführer und Bauarbeiter tätig. In den Jahren 2016 und 
2017 arbeitete er für den Helikopterservice als Bodenabfertiger.

Als bei ihm ein starker Tinnitus auftrat, äußerte sein behandelnder HNO-Arzt gegenüber
der Berufsgenossenschaft (BG) den Verdacht auf eine Berufskrankheit (BK). Er führte
dazu aus, dass der Mann in den ersten Monaten seiner Arbeit nur mit unzureichendem
Gehörschutz versorgt gewesen sei.

Die BG lehnte die Anerkennung ab. Die arbeitstechnischen und medizinischen Voraussetzungen
seien nicht gegeben, da der errechnete Lärmpegel nicht hoch genug gewesen sei. Die
beruflichen Belastungen seien nicht ausreichend um eine Lärmschwerhörigkeit als 
BK zu verursachen. Demgegenüber meinte der Mann, dass er erheblichem Dauerlärm ausgesetzt
gewesen sei. Seine Hörbeschwerden seien erstmalig bei dem Helikopterservice aufgetreten;
davor habe er keine Beeinträchtigungen gehabt.

Das LSG hat mehrere Gutachten eingeholt, in deren Folge eine Lärmmessung am Arbeitsplatz
vorgenommen wurde. Auch deren Werte reichten für die Anerkennung einer BK nicht 
aus. Hierzu hat sich das Gericht auf die fachmedizinischen „Königsteiner Empfehlungen“
gestützt, wonach sich eine Lärmschwerhörigkeit nur bei einer hohen und langen Dauerbelastung(
mehrere Jahre/Jahrzehnte ≥ 85 db(A)) entwickeln könne. Zwar habe der Lärmpegel am
Arbeitsplatz des Mannes ca. 90 db (A) betragen, jedoch habe die Belastung nur 14
Monate gedauert und er habe in dieser Zeit Gehörschutz getragen. Außerdem erreichten
auch Einzel-Schallspitzen nicht den Grenzwert von 150-165 db (C).

_Quelle: LSG Niedersachsen-Bremen_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/berufskrankheiten-schwerhoerigkeit-durch-hubschrauberlaerm-73989)
