# Beschlussfassung des Deutschen Bundestags zum ERP-Wirtschaftsplangesetz für 2022

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- Published: 2022-02-18T05:44:53+01:00
- Author: Thomas Stuppy

BMWK, Pressemitteilung vom 17.02.2022

Das [ERP](https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/02/20220216-beschlussfassung-des-deutschen-bundestags-zum-erp-wirtschaftsplangesetz-fuer-2022.html)-
Wirtschaftsplangesetz für 2022 hat am 17.02.2022 den Deutschen Bundestag passiert.
Die ERP-Programme gehören zu den schlagkräftigsten Instrumenten der deutschen Wirtschaftsförderung.
Auf der Grundlage des ERP-Wirtschaftsplangesetzes für das Jahr 2022 können kleine
und mittlere Unternehmen von einer deutlich aufgestockten Förderung bei der Kredit-
und Beteiligungskapitalfinanzierung profitieren.

Der Parlamentarische Staatssekretär Michael Kellner: „Die Verabschiedung des ERP-
Wirtschaftsplangesetzes für das Jahr 2022 durch den Deutschen Bundestag ist eine
gute Nachricht für den deutschen Mittelstand. Denn wir wollen die Unternehmen mit
zinsgünstigen Krediten und Beteiligungskapital in Rekordhöhe von fast 10 Milliarden
Euro unterstützen. Damit eröffnen wir Möglichkeiten für wegweisende Investitionen
in die Zukunft, insbesondere der Transformation hin zu einer klimaneutralen und 
digitalen Wirtschaft und helfen den Unternehmen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.“

Um kleine und mittlere Unternehmen auch unter dem Eindruck der Corona-Pandemie besonders
wirkungsvoll aus der Krise zu begleiten, wurde die Struktur der ERP-Förderkreditprogramme
zum Beginn des Jahres 2022 vereinfacht und verbessert. Kleinen und mittleren Unternehmen
sowie größeren Mittelständlern steht künftig jeweils ein eigenes Förderprogramm 
zur zinsgünstigen Finanzierung von Vorhaben im In- und Ausland sowie von Gründungen
und Unternehmensübernahmen zur Verfügung: Der neue ERP-Förderkredit KMU bietet allen
Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 50 Mio. Euro, mit nicht mehr als 249 Beschäftigten
und einer Bilanzsumme von max. 43 Mio. Euro zinsgünstige Kredite mit attraktiven
Konditionen aus dem ERP-Sondervermögen an. Für junge Unternehmen, die weniger als
5 Jahre am Markt sind, sowie für Vorhaben von KMU in Regionalfördergebieten gelten
nochmals verbesserte Konditionen. Für größere Unternehmen mit einem Jahresumsatz
bis 500 Mio. Euro steht der KfW-Förderkredit großer Mittelstand mit zinsgünstigen
Konditionen zur Verfügung. In beiden Programmen beträgt der Kredithöchstbetrag 25
Mio. Euro pro Vorhaben. Je nach Finanzierungszweck kann eine Laufzeit von bis zu
20 Jahren vereinbart werden. Den durchleitenden Banken und Sparkassen bietet die
KfW die Option einer teilweisen Übernahme des Kreditrisikos (Haftungsfreistellung)
von 50 % für Unternehmen, die seit mindestens 3 Jahren am Markt sind, um eine positive
Kreditentscheidung zu erleichtern. Durch die Einführung des sogenannten negativen
Bankeneinstands können bereits seit dem 01.07.2021 Endkreditnehmerzinsen ab 0,01%
angeboten werden.

Das ERP-Sondervermögen fördert seit über 70 Jahren die Wirtschaft in Deutschland.
Es stammt aus den Mitteln des Marschallplans und wird vom Bundesministerium für 
Wirtschaft und Klimaschutz verwaltet. Im Fokus der Förderung stehen kleine und mittlere
Unternehmen, die in ihrer Finanzierungssituation oftmals gegenüber Großunternehmen
strukturell benachteiligt sind. Insgesamt leistet die ERP-Förderung einen wichtigen
Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen
und der freien Berufe. Zudem trägt sie zur Schaffung neuer und zur Sicherung bestehender
Arbeitsplätze bei.

_Quelle: BMWK_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/beschlussfassung-des-deutschen-bundestags-zum-erp-wirtschaftsplangesetz-fuer-2022-73952)
