# Bessere Durchsetzung von Sanktionen

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- Veröffentlicht: 2022-11-22T10:33:25+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 22.11.2022

Sanktionen sollen in Zukunft besser durchgesetzt werden können. Dazu hat die Bundesregierung
den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (
[20/4534](https://dserver.bundestag.de/btd/20/045/2004534.pdf)) eingebracht. Eine
der wichtigsten Maßnahmen besteht in der Einrichtung einer Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung
auf Bundesebene. Dort soll auch eine Hinweisannahmestelle eingerichtet werden. Außerdem
sieht der Gesetzentwurf vor, dass bei Immobilientransaktionen nicht mehr mit Bargeld
bezahlt werden darf. Der Nationale Normenkontrollrat hält die von der Regierung 
dargestellten Regelungsfolgen für „nachvollziehbar und methodengerecht“.

Der Gesetzentwurf ist identisch mit einem von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis
90/Die Grünen und FDP bereits eingebrachten Entwurf ([20/4326](https://dserver.bundestag.de/btd/20/043/2004326.pdf)).

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 676/2022_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/bessere-durchsetzung-von-sanktionen-2-89714)
