# Besteuerung von Rekuperationsstrom

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/besteuerung-von-rekuperationsstrom/
- Veröffentlicht: 2021-05-26T04:47:37+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 25.05.2021

Der zurückgewonnene Strom aus Rekuperationsanlagen unterliegt nicht der Stromsteuer,
sofern er direkt weiterverwendet und nicht in das Netz der allgemeinen Versorgung
eingespeist wird. Das geht aus einer Antwort ([19/29613](https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/296/1929613.pdf))
der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage ([19/29076](https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/290/1929076.pdf))
der FDP-Fraktion hervor.

Die Besteuerung von rekuperiertem Strom sei jedoch nicht Gegenstand in dem von den
Fragestellern genannten Gesetz zur Stromsteuerbefreiung. Eine Klarstellung der stromsteuerrechtlichen
Behandlung wurde im Januar an die Zollverwaltung erlassen und eine Veröffentlichung
der Fachmeldung werde zeitnah erfolgen, so die Bundesregierung.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 694_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/besteuerung-von-rekuperationsstrom-53536)
