# Besteuerung von virtuellen Währungen und Token

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/besteuerung-von-virtuellen-waehrungen-und-token/
- Published: 2021-09-10T05:14:52+02:00
- Author: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 09.09.2021

Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums zu Einzelfragen der ertragsteuerrechtlichen
Behandlung von virtuellen Währungen und von Token steht kurz vor der Veröffentlichung.
Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ([19/32192](https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/321/1932192.pdf))
auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ([19/31924](https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/319/1931924.pdf))
mit. Sie weist darauf hin, dass das geltende Steuerrecht auch für Gewinne aus Geschäften
mit solchen, auch als Kryptowährungen und Kryptoassets bekannten Werten gilt. Das
vor der Veröffentlichung stehende amtliche Schreiben setze kein Recht, sondern lege
es aus. Über den ebenfalls erfragten Umfang der Steuereinnahmen im Zusammenhang 
mit Kryptowerten kann die Regierung nach eigener Aussage keine Angaben machen, da
Einkünfte in der Einkommensteuer in der Regel keinen einzelnen Wirtschaftsgütern
zugeordnet würden.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 1011/2021_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/besteuerung-von-virtuellen-waehrungen-und-token-62234)
