# BFH: Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein Immobilienobjekt in Grund und Boden- sowie Gebäudeanteil für Zwecke der AfA

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- Published: 2022-12-15T09:42:02+01:00
- Author: Thomas Stuppy

BFH, Urteil IX R 12/21 vom 20.09.2022 Wahl der Wertermittlungsmethode Leitsatz Ist für die Anschaffung eines Immobilienobjekts ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die AfA aufzuteilen. Zunächst sind Boden- und Gebäudewert gesondert zu ermitteln und sodann die Anschaffungskosten nach dem Verhältnis der beiden Wertanteile in Anschaffungskosten für den Grund und Boden- sowie den Gebäudeanteil aufzuteilen. Für die Schätzung des Werts des Grund und Boden- sowie des Gebäudeanteils kann die ImmoWertV herangezogen werden; welches Wertermittlungsverfahren anzuwenden ist, ist nach den tatsächlichen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls zu entscheiden. Die Wahl der Ermittlungsmethode entzieht sich einer Verallgemeinerung; ein Vorrang bestimmter Wertermittlungsverfahren für bestimmte Gebäudearten besteht nicht. Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0953463 ist in Kürze verfügbar. Quelle: Bundesfinanzhof Quelle
