# BFH: Bewertung von Arbeitslohn anlässlich von Betriebsveranstaltungen

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- Veröffentlicht: 2021-07-15T08:42:52+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

BFH, Urteil VI R 31/18 vom 29.04.2021 Leitsatz Bei der Bewertung von Arbeitslohn anlässlich einer Betriebsveranstaltung sind alle mit dieser in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Aufwendungen des Arbeitgebers anzusetzen, ungeachtet dessen, ob sie beim Arbeitnehmer einen Vorteil begründen können. Die danach zu berücksichtigenden Aufwendungen (Gesamtkosten) des Arbeitgebers sind zu gleichen Teilen auf die bei der Betriebsveranstaltung anwesenden Teilnehmer aufzuteilen. Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0951935. Quelle: BFH Quelle
