# BFH: Einstweiliger Rechtsschutz gegen Verfahrenshandlungen

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- Veröffentlicht: 2021-07-15T08:29:24+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

BFH, Beschluss VII B 62/20 vom 30.03.2021 Verbindung von Einspruchsverfahren nicht isoliert angreifbar – Steuergeheimnis bei der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung Leitsatz Die Verbindung von Einspruchsverfahren stellt eine Verfahrenshandlung dar, die grundsätzlich nicht isoliert angefochten werden kann. Auf die Frage, ob die Verbindung als Verwaltungsakt einzuordnen ist oder nicht, kommt es insoweit nicht an. Das Steuergeheimnis steht der Offenbarung steuerlicher Verhältnisse eines Beteiligten im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen regelmäßig auch dann nicht entgegen, wenn bereits streitig ist, ob überhaupt die Voraussetzungen für die Durchführung eines solchen Feststellungsverfahrens (hier: Vorliegen einer GbR) gegeben sind. Den Volltext finden Sie auf der Homepage des BFH. Quelle: BFH Quelle
