# BFH: Entfallen des unberechtigten Steuerausweises

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- Veröffentlicht: 2021-11-11T09:22:51+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

BFH, Beschluss V R 43/19 vom 27.07.2021 Leitsatz Hat der Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug geltend gemacht, ist der aufgrund des unberechtigten Steuerausweises geschuldete Steuerbetrag gemäß § 14c Abs. 2 UStG für den Zeitraum zu berichtigen, in dem der Rechnungsempfänger die Vorsteuer an das Finanzamt zurückzahlt. Auf den Zeitpunkt der Berichtigungsbeantragung beim Finanzamt oder den einer Rechnungsberichtigung kommt es nicht an. Bei der Zustimmung des Finanzamts nach § 14c Abs. 2 Satz 5 UStG handelt es sich nicht um einen Grundlagenbescheid. Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0952636. Quelle: BFH Quelle
