# BFH: Generationennachfolge-Verbund bei Nacherbschaft

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- Veröffentlicht: 2022-01-07T09:57:58+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

BFH, Urteil X R 30/20 vom 16.06.2021 Leitsatz Wiederkehrende Leistungen und Zahlungen, die der Erblasser durch letztwillige Verfügung einem Vorerben zu Gunsten eines zum Generationennachfolge-Verbund gehörenden Nacherben für die Dauer der Vorerbschaft auferlegt und die aus dem übergegangenen Vermögen zu erbringen sind, können dem Rechtsinstitut der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen zuzuordnen sein. Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0953225. Quelle: BFH Quelle
