# BFH: Grundstückswertermittlung bei Existenz eines zeitnahen Kaufpreises

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- Veröffentlicht: 2022-12-15T09:40:23+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

BFH, Urteil II R 14/20 vom 24.08.2022 Leitsatz Bei der Bewertung eines Grundstücks für Zwecke der Schenkungsteuer sind bei Anwendung des Vergleichswertverfahrens vorrangig die von den Gutachterausschüssen mitgeteilten Vergleichspreise heranzuziehen. Liegen keine vom Gutachterausschuss ermittelten Vergleichspreise vor, kann sich der Vergleichspreis nach § 183 Abs. 1 Satz 1 BewG auch aus einem zeitnah zum Bewertungsstichtag vereinbarten Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück ergeben. Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0952881 ist in Kürze verfügbar. Quelle: Bundesfinanzhof Quelle
